20.03.2007
Aktualisierung als Anlage zur ergänzenden Stellungnahme zum Normenkontrollantrag vorgelegt
Aus der heutigen Senatssitzung (20.3.2007):
Der Senat befasste sich heute mit dem vom Senator für Finanzen vorgelegten aktualisierten Finanzrahmen 2006-2010, der im Rahmen der ergänzenden Stellungnahme zum Normenkontrollantrag dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet wird. Dieser Finanzrahmen dient im Wesentlichen als Datengrundlage, um die bremischen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung aufzuzeigen. Die Aktualisierung des Finanzrahmens war erforderlich, weil - im Vergleich zum Zeitpunkt der Einbringung der Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht - inzwischen aktuellere Daten vorliegen, die die bremischen Eigenbemühungen unterstreichen. Hierzu gehören insbesondere die vorläufigen Jahresergebnisse 2006, die Auswirkungen der Steuerschätzung vom November 2006, aktuelle Berechnungen der Zinsausgaben sowie die Einbeziehung eines weiteren Planungsjahres (2010).
Im nun vorliegenden aktualisierten Finanzrahmen werden zum einen die 2006 erzielten Konsolidierungsfortschritte dargestellt, die sich in einem Rückgang der Bereinigten Ausgaben um 1,9 Prozent und in einer Abnahme der Primärausgaben um sogar gut 3,4 Prozent niederschlagen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Mit unserer konsequenten Haushaltssteuerung konnten wir eine deutliche Minderung der Finanzierungssalden der Haushalte erreichen – und dies auch ohne jede Nutzung der deutlich über den Erwartungen liegenden steuerlichen Mehreinnahmen.“
Des Weiteren werde erkennbar, dass Bremen seinen vorgesehenen Sanierungskurs bis 2010 unverändert beibehalte: „Wir setzen den Abbau der Primärausgaben als Eigenbeitrag konsequent weiter um.“ Im Zeitraum 2005 - 2010 könne dementsprechend eine Minderung des Finanzierungsdefizits um 40 Prozent, der Abbau des konsumtiven Defizits um über 50 Prozent und eine Verbesserung des – 2009 erstmals positiven – jährlichen Primärsaldos um rund 770 Millionen Euro realisiert werden.
Am Ende des Finanzplan-Zeitraumes ergibt sich nach Mitteilung von Senator Dr. Nußbaum für die bremischen Haushalte im Vergleich zu den anderen Stadtstaaten folgende Situation:
Allerdings würde auch die Umsetzung dieser auf konsequente Ausschöpfung eigener Konsolidierungspotentiale gerichteten Haushaltsplanung Bremen nicht in die Lage versetzen, die Haushaltsprobleme des Landes mittel- oder längerfristig allein zu lösen. Der aktualisierte Finanzrahmen zeigt nämlich auch, dass die durch den bremischen Eigenbeitrag erreichbaren Haushaltsverbesserungen bei Weitem nicht ausreichen, um eine Befreiung aus der extremen Haushaltsnotlage auch nur ansatzweise zu ermöglichen: Obwohl das Primärausgabenniveau des Stadtstaates bis 2010 merklich sinkt, kann aufgrund der erdrückenden Zinslasten ein deutlicher Anstieg der Zins-Steuer-Quote (plus 5,1 Prozent), der Schuldenstandsquote (plus 8,7 Prozent), des Schuldenstandes (plus 4 Milliarden Euro) sowie der einwohnerbezogenen Zinsausgaben auf 370 Prozent des Flächenländerdurchschnitts nicht vermieden werden.
Zusammenfassend ergeben sich für den Stadtstaat Bremen (unter Einbeziehung des nach vergleichbaren Vorgaben entwickelten, vorläufigen Finanzrahmens der Stadt Bremerhaven und unter Annahme unterjähriger Sollveränderungen von jeweils 50 Millionen Euro pro Jahr auf Einnahme- und Ausgabeseite) folgende Ergebnisse:
Die Aktualisierungen des Finanzrahmens sind in die Modellrechnungen zur Erbringung des bremischen Eigenbeitrages zur Haushaltssanierung eingebunden und in der Anlage 3 des Entwurfs des zweiten Schriftsatzes zum Normenkontrollantrag für Karlsruhe dokumentiert.