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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Für Fahrzeuge ohne Filter wird’s teurer“

22.03.2007

Steuerförderung für Nachrüstung von Diesel-Pkw ab 1. April - Verfahren wird für die Halter unbürokratisch gehandhabt

Wer sich entschließt, seinen Diesel-Pkw mit einem Rußfilter nachzurüsten und damit einen Beitrag zum Umweltschutz leistet, erhält vom Fiskus ab dem 1. April 2007 eine Steuerbefreiung von bis zu 330 Euro. Für Fahrzeuge ohne Filter erhöht sich dagegen die Kfz-Steuer um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. „Heute ist der Katalysator in Pkw, die mit Benzin angetrieben werden, eine Selbstverständlichkeit. Ziel ist es durch die steuerliche Förderung der Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern denselben Effekt für Diesel-Fahrzeuge zu erreichen und damit zu einer spürbaren Verminderung der Feinstaubbelastung beizutragen“, erklärte Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum.

Die Neuregelung, die im März vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde, sieht zusammengefasst wie folgt aus: Gefördert werden ausschließlich Pkw, die bis zum 31. Januar 2006 zugelassen und die nach dem 1.Januar 2006 mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden bzw. bis zum 31.12.2009 nachgerüstet werden. Der Förderzeitraum beginnt jedoch frühestens am 1. April 2007 und kommt daher nur dem Halter zu Gute, auf den das Fahrzeug am 1. April 2007 zugelassen ist. Danach wird die Förderung, soweit sie noch nicht aufgezehrt ist, bei einem Halterwechsel übertragen. Sie ist befristet bis zum 31. Dezember 2009. - Für Fahrzeuge, deren Schadstoffemission den Anforderungen der Euro-4-Norm nicht genügen und den Grenzwert für Partikelmasse von 0,005g/km überschreiten, erhöht sich die Kfz-Steuer ab dem 1. April um 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum.

„Für den einzelnen Fahrzeughalter wird das Verfahren unbürokratisch verlaufen“, stellte Finanzsenator Dr. Nußbaum fest. Die Werkstatt stellt eine Bescheinigung über die Nachrüstung aus, die zusammen mit der allgemeinen Betriebserlaubnis der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Die Mitteilung an das Finanzamt erfolgt elektronisch. Der geänderte Steuerbescheid wird dann automatisch veranlasst. Das Fahrzeug ist ab Feststellung durch die Zulassungsstelle solange von der Steuer befreit, bis der Förderbetrag von 330 Euro aufgezehrt ist, längstens bis zum 31. Dezember 2009. Danach erfolgt die Besteuerung ohne den Aufschlag von 1,20 Euro.
Die Kosten für den Einbau belaufen sich je Fahrzeugtyp auf 600 bis 800 Euro, so dass durch die Steuerbefreiung und den nicht zu zahlenden Aufschlag die Investition zum großen Teil ausgeglichen wird. „Die steuerliche Förderung soll in erster Linie ein Anreiz dafür sein, etwas für unsere Umwelt zu tun“, so Dr. Nußbaum abschließend.