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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau zum Familienlastenausgleich: "Gute Nachricht für Eltern 8 Millionen Mark an Steuern fließen an die Bremer Familien zurück"

30.06.2000

Eventueller Anspruch auch über das Internet vorab abprüfbar


Eine gute Nachricht vom Finanzsenator: Rund acht Millionen Mark zuviel gezahlter Steuern werden in diesem Sommer an Bremer Familien zurückfließen. Finanzsenator Hartmut Perschau schätzt, dass in diesem Sommer etwa 70.000 Steuerbescheide geändert werden müssen.


Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Kinderfreibeträge in der Vergangenheit in bestimmten Fällen zu niedrig waren. Der Gesetzgeber hatte aus diesem Anlass die Besteuerung der Familien mit Kindern für die Jahre 1983 bis 1995 insgesamt verbessert und ein Gesetz zur Familienförderung erlassen. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien sind ab dem Veranlagungszeitraum 1983 für alle Familien zu beachten, soweit die Einkommensteuerveranlagungen noch nicht formell bestandskräftig oder hinsichtlich der Höhe der Kinderfreibeträge für vorläufig erklärt sind. Danach sind grundsätzlich folgende Fälle zu überprüfen:


  • Einkommensteuerfestsetzungen, die hinsichtlich der Höhe der Kinderfreibeträge für vorläufig erklärt worden sind,

  • Einkommensteuerfestsetzungen, die noch nicht formell bestandskräftig sind und bei denen wenigstens ein Kind - entweder ganz oder zur Hälfte - berücksichtigt worden ist.


Die Finanzämter des Landes Bremen werden die betroffenen Einkommensteuerfestsetzungen von Amts wegen ermitteln und ohne besonderen Antrag ändern. Ob eine Erstattung in Frage kommt und wie hoch sie ausfällt, darüber können sich die Bürgerinnen und Bürger auch im Internet- Angebot des Senators für Finanzen unter /bilder/sff/familienleistungsausgleich.htm informieren. Von dort ist ein Rechenprogramm aufrufbar, mit dem jede Familie in Fällen ohne steuerrechtliche Besonderheiten die Auswirkungen für sie persönlich überschlägig prüfen kann. Zum Ausfüllen aller Felder benötigt man die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 1983 bis 1995. Die Berechnung ist wegen der Vielzahl möglicher Sondertatbestände allerdings unverbindlich.


Um den Bürgern möglichst bald eine offizielle Auskunft über die Erstattungsbeträge geben zu können, laufen die Vorbereitungen in den Finanzämtern auf Hochtouren: Bis Ende Juli werden etwa 1.210.000 vorläufige Steuerbescheide aus den Jahren 1983 bis 1995 automationsgestützt überprüft.


Bei maximal 70 Prozent dürfte das maschinell möglich sein, während in mindestens 30 Prozent Nachforschungen nach neuen Anschriften oder die Berücksichtigung eines zwischenzeitlich geänderten Familienstandes erforderlich werden dürften. Diese Bescheide werden von den Finanzämtern neben ihrer normalen Tätigkeit personell so rasch wie möglich abgearbeitet.


Die Finanzämter sind bemüht, die dadurch bedingte Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärungen 1999 so gering wie möglich zu halten. Bitte unterstützen Sie Ihr Finanzamt, indem Sie von Rückfragen zum Erledigungsstand absehen.


Ob diese Regelung zu Steuererstattungen führt, hängt von den individuellen Einkommens- und Besteuerungsverhältnissen in dem jeweiligen Kalenderjahr ab. Vor allem Bezieher höherer Einkommen werden von Rückzahlungen profitieren. Schon bei Familien mit mittleren Einkommen dürfte eine Steuererstattung nur ausnahmsweise in Betracht kommen, weil bei ihnen bisher die Kombination aus Kindergeld und Kinderfreibetrag den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts bereits genügt hat.