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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Flagge gegen Gewalt an Frauen beschlossen – "jetzt muss es weitergehen": Landesfrauenbeauftragte fordert Umsetzung des Landesaktionsplans

21.11.2019

"Der heutige Beschluss der Bremischen Bürgerschaft setzt ein wichtiges Zeichen: Bremens Bekenntnis gegen Gewalt an Frauen und für die Umsetzung der Istanbul-Konvention hat Bestand. Jetzt muss es aber auch an die weitere Umsetzung der Konvention gehen – der Landesaktionsplan muss her!", begrüßt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm den Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November 2019 eine Flagge als Symbol entwickeln zu lassen. Diese Fahne soll die Ziele der Istanbul-Konvention sowie die Ächtung jeder Form von Gewalt an Frauen vermitteln. Mit der Realisierung der Flagge ist der Senat in Zusammenarbeit mit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau beauftragt.

"Symbole sind wichtig, noch wichtiger aber sind Taten", so Bettina Wilhelm weiter, "deshalb muss es jetzt rasch weitergehen: Der Landesaktionsplan gegen Gewalt, den die Bürgerschaft im Frühjahr beschlossen hatte, muss jetzt entwickelt werden. Dazu ist eine Koordinierungsstelle mit Personalstellen und Kompetenzen notwendig – sie im kommenden Haushalt zu berücksichtigen und schnell einzurichten, ist nun drängende nächste Aufgabe." Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, gibt zahlreiche strukturelle Maßnahmen vor, um Frauen und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen. Bundesländer müssen demnach eine Gesamtstrategie entwickeln, umsetzen und überwachen.

Häusliche Gewalt: Opfer zu 86 Prozent weiblich
Im Jahr 2018 hat die Polizei in der Stadt Bremen insgesamt 1.767 Fälle häuslicher Gewalt erfasst, 1.526 der Opfer waren weiblich, das sind 86 Prozent. In Bremerhaven waren es 364 Fälle, davon waren 319 Opfer weiblich (87 Prozent). Diese Zahlen stellen aber nur einen Bruchteil der tatsächlichen Delikte dar. So geht das Bundesfamilienministerium davon aus, dass 80 Prozent der Taten im Dunkelfeld stattfinden.

Zur Istanbul-Konvention
Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" zielt darauf, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Die Konvention wurde am 11. Mai 2011 vom Europarat in Istanbul verabschiedet und wird daher Istanbul-Konvention genannt. 46 Staaten haben sie unterschrieben, und mittlerweile 34 Staaten ratifiziert. In Deutschland ist das Übereinkommen am 1. Februar 20018 in Kraft getreten. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, die geschlechtsbezogene Gewalt verhindern. Dazu zählen Prävention, Schutz, Strafverfolgung, organisatorische Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Stellen sowie das Monitoring der Umsetzung. So fordert das Übereinkommen die Zusammenarbeit aller relevanten Behörden, Einrichtungen und Organisationen. Darüber hinaus soll überwacht werden, ob und wie die gemäß der Konvention zu ergreifenden Maßnahmen implementiert werden.

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