31.03.2009
Senat beschließt Gesetzentwurf für modernes Beamtenrecht
„Mit der Novelle des Beamtenrechts passen wir uns an die veränderten Anforderungen eines modernen Dienstrechts an. Das Bremer Beamtenrecht wird flexibler und familienfreundlicher,“ erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. Das Laufbahnecht wird vereinfacht und gestrafft, die Teilzeit-Möglichkeiten werden erhöht und das Leistungsprinzip gestärkt. „Der öffentliche Dienst wird attraktiver und geht stärker auf die Bedürfnisse der Beamtinnen und Beamten ein.“
Kernpunkte der Reform:
„Die besseren Aufstiegschancen sind ein Ansporn zur Fortbildung,“ ist Karoline Linnert sicher. Wer sich selbst qualifiziert und beispielsweise berufsbegleitend den Master macht, kann ohne Vorbereitungsdienst und Probezeit in ein Amt des bisherigen höheren Dienstes aufsteigen. Das war bisher nicht möglich. Besonders freut sich die Senatorin, dass der individuellen Lebensplanung jetzt mehr Raum geboten wird. „Bisher bestanden gesetzlich hohe Hürden für Teilzeitbeschäftigungen unter 20 Stunden wöchentlich. Jetzt besteht ein Anspruch auf geringere Teilzeitbeschäftigung. Das vereinfacht in vielen Fällen die Rückkehr in den Beruf, beispielsweise nach einer Elternzeit.“
Der Gesetzentwurf ist unter den norddeutschen Ländern (Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen) abgestimmt. „Die weitgehende einheitliche Gestaltung des Beamtenrechts ist im Interesse der Beamtinnen und Beamten und der Länder,“ betont die Finanzsenatorin. „Sie sichert die Mobilität über Ländergrenzen hinweg und verhindert einen ruinösen Wettbewerbsföderalismus.“
Im Anhang:
Gesetzentwurf „Bremisches Beamtenrechtsneuregelungsgesetz“