Ein Beschlussvorschlag für die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die am 26. und 27. November 2020 in Bremen stattfindet, sieht vor, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Gesetzgebungsverfahren zu verbessern. Hamburg und Bremen wollen erreichen, dass Gesetzgebungsverfahren optimiert und Ressourcen sinnvoller eingesetzt werden.
Bremen und Hamburg sehen insbesondere Verbesserungsmöglichkeiten bei der Behandlung von Gesetzesvorlagen des Bundesrates durch den Bundestag. Laut Grundgesetz muss der Bundestag diese Vorlagen in angemessener Frist beraten und einen Beschluss fassen. Das passiert regelmäßig nicht und die entsprechenden Gesetzesvorlagen des Bundesrats verfallen. Das Engagement der Länder wird so durchkreuzt, obwohl die rechtspolitischen Anstöße auch von Länderseite wichtig für eine lebendige Demokratie und ge-lebten Föderalismus sind.
Dazu Bremens Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling: "Keine Frage, der Bundestag kann, darf und soll Priori-täten in der Bearbeitung von Initiativen der Länder setzen. Aber er darf deren Behandlung eben auch nicht grundlos verschleppen und so das Gesetzesinitiativrecht des Bundesrates aushöhlen. Föderalismus ist nicht ohne Grund ein tragendes Staatsprinzip. Deswegen wollen wir erreichen, dass Bundesratsinitiativen durch den Bundestag künftig innerhalb klarer Fristen – und damit tatsächlich in angemessener Zeit – behandelt werden müssen."
Für die Stellungnahmen der Länder in Gesetzgebungsverfahren fordern die Justizsenatorinnen aus Hamburg und Bremen außerdem längere Fristen. Damit soll eine sachgerechte Praxisbeteiligung garantiert wer-den. Die bisherigen Fristen von oft kaum mehr als zwei Wochen, im Einzelfall sogar von wenigen Tagen, beschneiden die Möglichkeiten der Länder bei Vorhaben des Bundes. Gehäuft auftretende Fristverkürzungs-bitten im Bundesratsverfahren erschweren in den Ländern die Vorbereitung von Bundesratssitzungen.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Die Qualität eines Gesetzes hängt auch davon ab, ob alle Beteiligten ausreichend Zeit hatten, den Gesetzentwurf zu prüfen und Verbesserungen vorzuschlagen. Die Fristen dafür sind oft zu knapp für umfassende Stellungnahmen aus den Ländern. Bei Fristen von teils sogar nur zwei Tagen kann man die Praxis, also Gerichte, andere Landesbehörden und zum Teil auch Landesverbände, faktisch nicht mehr beteiligen. Wichtige Erkenntnisse können so nicht einfließen."
Der gemeinsame Beschlussvorschlag fordert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf, geeignete Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Bei Gesetzesvorhaben des Bundes wären Fristen wünschenswert, die eine Praxisbeteiligung durch die Landesjustizverwaltungen sinnvoll ermöglichen. Bei Gesetzesvorhaben des Bundesrats wäre ebenfalls die Einführung einer konkreten Frist denkbar, bis zu der Beratung und Beschlussfassung des Bundestags erfolgt sein müssen.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-10425, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de