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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Förderung von Kinderwunschbehandlung ab Januar in Bremen möglich

28.12.2021

Ab dem 1. Januar 2022 gibt es im Bundesland Bremen finanzielle Unterstützung für Kinderwunschbehandlung. Die Förderung erstreckt sich dabei auf die ersten vier Behandlungsversuche und umfasst verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Paare und Ehepaare. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt in Bremen am 1. Januar in Kraft. Dadurch wird neben der finanziellen Förderung durch Krankenkassen eine Förderung durch das Land Bremen und durch den Bund möglich.

Wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht möglich ist, bleibt für Paare oft nur der Weg einer Kinderwunschbehandlung. Für diese Behandlungen kann ab Januar auch in Bremen eine Förderung beantragt werden. Dazu haben die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine gemeinsame Förderrichtlinie unterzeichnet. Durch die Förderung durch das Bundesland Bremen kann zusätzlich eine Förderung durch das BMFSFJ abgerufen werden.

Gesundheits- und Frauensenatorin Claudia Bernhard freut sich über die neue Fördermöglichkeit: "Es ist wichtig, dass es jetzt auch in Bremen ein Förderprogramm zur Kinderwunschbehandlung gibt. Viele Paare sind ungewollt kinderlos, hier wollen und können wir jetzt unterstützen. Neben den Fördermitteln durch Krankenkassen und dem Bund, stellen wir als Land Bremen bis zu 80.000 Euro im Jahr zur Verfügung."

Eine Förderung ist für den ersten bis vierten Behandlungsversuch möglich. Gefördert werden ausschließlich Behandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Anspruchsberechtigt sind in Bremen dabei verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Paare und Ehepaare. Damit unterscheidet sich die Bremer Förderung von der Förderung in vielen anderen Bundesländern. Dazu Claudia Bernhard: "Das Bremer Programm ist etwas Besonderes, da wir nicht nur heterosexuelle Paare unterstützen, sondern auch gleichgeschlechtliche oder diverse Paare. Damit bilden wir die Lebensrealität vieler Bremerinnen und Bremer ab. Mir war es ein großes Anliegen, dass wir hier durch Landesmittel eine Gleichstellung verschiedener Lebensmodelle ermöglichen können. Damit gehen wir im bundesweiten Vergleich voran und halten nicht an alten Vorstellungen von Partnerschaft fest."

Konkret gefördert werden:

  • Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt,
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammen leben oder
  • in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende verschiedengeschlechtliche oder gleichgeschlechtliche Paare, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt

Die Zuwendung des Landes Bremen beträgt dabei pro Behandlungszyklus:

  • für verschiedengeschlechtliche Ehepaare für den ersten bis vierten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent des den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils, weitere 25 Prozent werden durch den Bund übernommen
  • für verschiedengeschlechtliche unverheiratete Paare für den ersten bis vierten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent des ihnen nach Abrechnung mit der Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils, zusätzlich werden bis zu 25 Prozent durch den Bund übernommen
  • bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden gleichgeschlechtlichen Paaren, bei denen mindestens eine Person über weibliche Fortpflanzungsorgane verfügt, für den ersten bis vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung sowie gegebenenfalls der Beihilfestelle verbleibenden Eigenanteils.

Das entsprechende Formular zur Beantragung der Förderung kann auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz heruntergeladen werden. Insgesamt stehen im Land Bremen pro Jahr 80.000 Euro als Förderung zur Verfügung. Weitere Informationen sind ab dem 1. Januar auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu finden: www.gesundheit.bremen.de/gesundheit/schwangerschaft-geburt-frauengesundheit/richtlinie-ueber-die-gewaehrung-von-zuwendungen-zur-foerderung-von-massnahmen-der-assistierten-reproduktion-42286

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de