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Frauenministerinnenkonferenz fordert Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitswesen

Bremen kann Erfolge verbuchen

11.06.2010

Die heute in Dresden zu Ende gehende 20. Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und –ministerkonferenz (GFMK) setzt sich für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitswesen ein. In ihrem Leitantrag fordern die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Forschung, Diagnostik und Therapie künftig verstärkt auf die unterschiedlichen Belange von Männern und Frauen zu orientieren, und hierzu die Erkenntnisse der Gendermedizin zu nutzen und in Leitlinien verbindlich zu integrieren. „Dass Krankheitsverläufe bei Männern und Frauen unterschiedlich sind und dass sie verschieden auf Therapien und Arzneimittel ansprechen, ist längst erwiesen und es ist überfällig, dass dieser Ansatz in unserem Gesundheitswesen verbindlich verankert wird“, so Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe, die das Bundesland Bremen bei der diesjährigen GFMK vertritt.
Bremen kann in Dresden einige Erfolge für sich verbuchen. So wurde ein von Bremen mit-initiierter Antrag für eine bessere gynäkologische Versorgung mobilitätsbehinderter Frauen einstimmig angenommen, ebenso der Antrag für eine weniger restriktive Praxis bei der Gewährung von Mutter-Vater-Kind-Kuren. „In beiden Feldern besteht dringender Handlungsbedarf und es ist gut, dass wir hier ein starkes Signal nach Berlin und an die Krankenkassen schicken können“, so Ulrike Hauffe.
Frauen mit körperlicher Behinderung werden vor große Probleme gestellt, wenn sie einen Frauenarzt/eine Frauenärztin brauchen. Denn es gibt kaum barrierefreie gynäkologische Praxen und kaum entsprechend geschultes Personal, dies gilt für Bremen wie für das gesamte Bundesgebiet. In Bremen gibt es inzwischen einen Arbeitskreis von Behindertenverbänden, Ärzte- und Kassenvertretern, der Strategien für eine bessere Versorgung entwickelt und durch das Gesundheitsressort, die Gleichstellungsstelle und den Landesbehindertenbeauftragten koordiniert wird.
Anträge auf Mutter-Vater-Kind-Kuren werden von den gesetzlichen Krankenkassen häufig abgelehnt, obwohl sie keine Ermessensleistung mehr sind, sondern eine Pflichtaufgabe. Die Begründung der Kassen in vielen Fällen, dass ambulante Möglichkeiten noch nicht ausreichend ausgeschöpft seien, sei nicht zulässig, stellte die GFMK fest und forderte den Bundesgesundheitsminister zu entsprechender Intervention auf.

Die GFMK stimmte weiterhin einem von Bremen mitgetragenen Antrag zu, der die mangelnde Gleichstellung von Frauen im SGB II kritisiert. Denn trotz gesetzlicher Vorgabe, dass Frauen und Männer, die Hartz IV beziehen, gleich behandelt werden sollen, hat eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie ergeben, dass Frauen strukturell und in der Umsetzung nicht gleichberechtigt an Maßnahmen und Angeboten der Job-Center partizipieren. Die Frauenminister und -ministerinnen fordern daher ein strenges Controlling, die Durchsetzung der Frauenquoten und eine Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften zugunsten individueller Ansprüche.
Ebenfalls auf Mit-Initiative Bremens befasste sich die GFMK mit dem Thema Entgeltgleichheit. Die Ministerinnen und Minister halten eine höhere Verbindlichkeit zur Erreichung der Entgeltgleichheit für erforderlich und befürworten deshalb die breite Anwendung des Entgeltgleichheitschecks (eg-check.de) zur Analyse von geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden in Unternehmen. Zudem war man sich darüber einig, dass die Öffentlichkeitsarbeit intensiv fortzuführen und der Equal Pay Day weiter zu unterstützen ist.
Weiterhin befürwortet die GFMK die gesetzliche Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften. Die Länder waren sich einig, dass eine gesetzliche Mindestregelung notwendig ist, und stimmten in der Mehrheit für eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für alle deutschen, dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Unternehmen.
Keine Mehrheit fand ein Antrag, Alternativen zum geplanten Betreuungsgeld für Kinder unter drei Jahren zu realisieren. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie prognostiziert negative Auswirkungen eines Betreuungsgeldes auf das weibliche Arbeitsangebot und die Erwartung, dass sich die Entgeltungleichheit der Geschlechter verfestigen oder gar vergrößern wird. Antragssteller Schleswig-Holstein plädiert daher für andere Möglichkeiten der Anerkennung von Erziehungszeiten. Bremen lehnte diesen Antrag ab. „Wir halten das Betreuungsgeld für grundsätzlich falsch und wollen deshalb auch nicht über Alternativen diskutieren“, so Ulrike Hauffe, „und wir sind froh, dass wir hier mit den meisten anderen Ländern einig sind.“
Brandenburg hatte sich in der GFMK dafür eingesetzt, dass Frauen, die langzeitarbeitslos sind oder ein sehr geringes Einkommen haben, auch nach ihrem 21. Geburtstag die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung erstattet bekommen sollten. Bisher erhalten Frauen nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr eine Unterstützung. Dieser auch von Bremen unterstützte Antrag scheiterte insbesondere an den CDU/CSU geführten Ländern.
Die GFMK ist die Fachministerkonferenz der für Gleichstellungs- und Frauenpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister. Hauptaufgabe ist es, Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik in Deutschland festzulegen und Maßnahmen zu beschließen, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern. Der Vorsitz und die Geschäftsführung der GFMK wechseln seit dem Gründungsjahr 1991 turnusmäßig unter den Ländern. In diesem Jahr ist der Freistaat Sachsen ausrichtendes Bundesland.