11.11.2003
Um die Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und der Freien Hansestadt Bremen "in freundschaftlichem Geist zu festigen, fortzubilden und zu fördern", werden Bremen und der Heilige Stuhl einen völkerrechtlichen Vertrag abschließen. Der Senat hat den mit dem Apostolischen Nuntius in Deutschland abgestimmten Vertragsentwurf in seiner heutigen (11. November 2003) Sitzung zustimmend zur Kenntnis genommen.
In insgesamt 25 Artikeln kodifiziert das Vertragswerk im wesentlichen derzeit bereits praktizierte und bewährte Vereinbarungen und Regelungen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Katholischen Kirche. Darüber hinaus verzichtet die Freie Hansestadt Bremen ausdrücklich auf ein ohnehin längst nicht mehr wahrgenommenes Recht auf Grundlage des Vertrags des Freistaats Preußen mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1929 bzw. des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich aus dem Jahr 1933. Danach kam der Landesregierung ein Mitspracherecht bei der Bestellung eines Erzbischofes zu. Der Bischof hatte nach den alten Regelungen darüber hinaus gegenüber dem Bundesland einen Treueid abzulegen.
Im einzelnen regelt der Vertrag unter anderem
Der Vertrag muss nach der Paraphierung auch durch die Bremische Bürgerschaft und den Papst ratifiziert werden.
Die Vertragsunterzeichnung durch den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Dr. Giovanni Lajolo, und den Präsidenten des Senats, Bürgermeister Henning Scherf, ist für den 21.11. 2003, 12.30 Uhr im Bremer Rathaus geplant.