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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Fünf Millionen Euro Coronahilfen für den Sport

Senatorin Stahmann legt Bilanz für die Jahre 2020 bis 2022 vor

14.02.2023

Fünf Millionen Euro hat die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in den drei Jahren 2020 bis 2022 aus dem "Bremen Fonds" an die Vereine im Land Bremen ausgeschüttet, um Corona-Folgen abzufedern und Vereine vor der Insolvenz zu bewahren. Eine Bilanz hat Senatorin Anja Stahmann heute (14. Februar 2023) der Deputation für Sport vorgelegt.

"Die Soforthilfe Sport haben wir aufgelegt, um die finanziellen Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen abzufedern", sagte die Senatorin. "Die Sportlandschaft sollte sich an die geänderten Umstände anpassen können, Insolvenzen oder gar das Aus für Vereine wollten wir unbedingt abwenden – und das ist auch gelungen."

Von über 500 Anträgen in den drei Jahren sind über 460 bewilligt worden. "Die Kolleginnen und Kollegen im Sportamt haben die Vereine im Vorfeld immer intensiv beraten, damit wir möglichst keine Anträge ablehnen müssen." In der Regel seien die Anträge binnen zwei Wochen beschieden worden, nachdem die Unterlagen vollständig vorgelegen haben. Trotzdem habe es auch Ablehnungen gegeben, 41 an der Zahl. Entweder hätten die Vereine auch auf Nachfrage keine belastbaren Nachweise vorgelegt oder Geld für Zwecke eingefordert, die mit der Soforthilfe Sport nicht förderfähig waren. Andere Anträge seien erst nach Ablauf der Fristen eingereicht worden.

Die Förderbedingungen seinen mehrfach an die Lage der Vereine angepasst worden, sagte Senatorin Stahmann: "Zu Beginn der Pandemie war nur klar: Die Vereine würden unter den Kontaktbeschränkungen leiden – aber niemand konnte vorhersehen, in welchem Umfang das der Fall sein würde." Daher seien zunächst nur Einnahmeausfälle aus entfallenen oder ansonsten regelmäßigen Verträgen und Angeboten bis zu 5.000 Euro erstattet worden. Seit Mitte 2021 seien "auch Einnahmeausfälle aus gesunkenen Mitgliedszahlen und Ausgaben durch notwendige Maßnahmen des Infektionsschutzes" erstattet worden sowie für die Mitglieder-Werbung. Zuletzt, also ab 2022, hätten die Vereine auch Geld für Onlinetrainingsmöglichkeiten und Videokonferenzen sowie zur Förderung des Außensports bekommen. Die einzelnen Beträge hätten zwischen weniger als 5.000 Euro und der Höchstfördersumme von 50.000 Euro gelegen.

Erstattet worden seien in den Jahren 2020 und 2021 vor allem Einnahmeausfälle durch den Wegfall des Reha-Sports, von Kursangeboten und die entfallene Verpachtung von Vereinsräumen. Auch Ausfälle aus nicht erfüllten Sponsoringverträgen seien kompensiert worden, nachdem gesponserte Veranstaltungen ausgefallen sind und Sponsoren ihre Förderung vorsorglich reduziert oder eingestellt haben. Im Jahr 2021 hätten die Einnahmeausfälle durch gesunkene Mitgliedszahlen den größten Anteil an den Erstattungen ausgemacht, 2022 der Außensport, vor allem mit der Anschaffung von Sportgeräten und Investitionen in die allgemeine Verbesserung der Bedingungen auf ungedeckten Sportanlagen. Teils wurde die Beleuchtung verbessert, teils zusätzliche Sportgeräte für den Außensport angeschafft, weil Vereine ihre Kraft-, Technik- und Theorieübungen nach draußen verlegt hatten.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de