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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

"Geboostert-Band" erleichtert Zugang zur Gastronomie und kulturellen Einrichtungen

26.01.2022

Die Bremer Bänder-Lösung wird fortgesetzt. Nachdem das Wirtschafts-Ressort der Senatorin Kristina Vogt Anfang Dezember 2G-Armbänder für Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes ausgegeben hatte, wurde diese Lösung kurz darauf auch auf den Einzelhandel ausgeweitet. Nun gibt es ab sofort auch Armbänder für geboosterte Bremerinnen und Bremer.

Im Einzelhandel ist durch die weiterhin gültige 2G-Regel die Zugangsvoraussetzung gleichgeblieben. Für Gastronomie, Museen, Kultur etc. gilt seit dem 9. Januar eine 2G plus Regelung.
Um das Kontrollverfahren für diese Einrichtungen und Kundinnen und Kunden zu vereinfachen und mehrfache Prüfungen zu vermeiden, wird nun ein "Geboostert- Band" eingesetzt.

Das Bremer 2G-Plus-Bändchen. Foto: Wirtschaftsressort
Das Bremer 2G-Plus-Bändchen. Foto: Wirtschaftsressort

"Mit der Bänder-Lösung sorgen wir für eine Vereinfachung des Zugangs zu gastronomischen Betrieben oder kulturellen Einrichtungen. Zum einen, indem wir den Bürgerinnen und Bürgern den Besuch einfacher, schneller und praktischer machen. Zum anderen erleichtert es auch die Kontrolle der Zutrittsvoraussetzungen ", sagt Senatorin Vogt. "Die Bremer Bänder-Lösung hat sich bewährt, deshalb setzen wir sie fort."

Die Bänder erbringen den durch die Ordnungsbehörden anerkannten Nachweis, neben der vollständigen Impfung eine dritte Auffrischungsimpfung erhalten zu haben. Das Vorzeigen des Bandes ermöglicht für ganz Bremen den vereinfachten Zugang – natürlich auch zum Einzelhandel, wo noch eine 2G-Nachweispflicht besteht. Die Gültigkeit der Bänder unterliegt bis auf Weiteres keiner zeitlichen Begrenzung, so lange sie unbeschädigt sind. Die Bänder werden nur an geboosterte Personen herausgegeben, nicht gegen Vorlage eines tagesaktuellen Tests beziehungsweise einer weniger als drei Monate zurückliegenden Zweitimpfung.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, verpflichten sich die Ausgabestellen zu ordnungsgemäßen Kontrollen. Ausgegeben werden können die Bänder von allen gastronomischen Betrieben, Museen, kulturellen Einrichtungen. Die Überprüfung des Impfstatusses und des Lichtbildausweises wird durch verantwortliche Personen nach einem einheitlichen Maßstab durchgeführt. Das persönliche Anlegen des Bandes erfolgt unter Aufsicht. Die Ausgabe der Bänder erfolgt kostenfrei.

Die Verteilung erfolgt unter anderem durch die Mitglieder der Bremer Gastro Gemeinschaft e.V., der DEHOGA Bremen e.V. und den Schlachte Marketing und Service Verband Bremen e.V..

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Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Wirtschaftsressort
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Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de