Im Landkreis Oldenburg ist in einem Putenbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza. AI) festgestellt worden. Die zuständigen Veterinärbehörden sind verpflichtet, Sperrzonenzonen um den betroffenen Betrieb einzurichten. Zusätzlich wird darüber hinaus eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. Davon ist auch die Stadtgemeinde Bremen betroffen. Die Überwachungszone wird ab dem 9. Dezember 2021 eingerichtet.
Innerhalb der Überwachungszone müssen durch die Geflügelhalterinnen und –Halter zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden:
Alle Geflügelhalter werden aufgefordert, sich beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) telefonisch (0421 361-15803) oder per E-Mail (office@Lmtvet.bremen.de) zu melden und ihre aktuelle Anzahl an Geflügel zu melden.
Die Überwachungszone erstreckt sich in der Stadtgemeinde Bremen wie folgt:
Vegesack/Burglesum/Häfen: Im Nordwesten von der Landesgrenze der Weser auf der Höhe Schulkenstr. bis zur Weserstr., auf der Breite Str. bis Sagerstr. zum Warnemünder Weg bis Vegesacker Heerstr. bis Hermann-Fortmann-Str. bis Furtstr./Grohner Kamp, Bruno-Bügel-Str. bis Campus-Ring bis An Rauchs Gut bis zur Richthofenstr., Auf dem Hohen Ufer, Auf dem Steinberg zum Admiral-Brommy-Weg, Am Knoops Park über die Lesum auf die Lesumbroker Landsstr. bis zum Abzugsgraben Westfriedhof in südliche Richtung bis Heinrich-Müller-Weg zur Dunger Straße bis Burger Heerstr., Grambker Heerstr. bis Oslebshauser Heerstr., dieser folgend bis Oslebshauser Landstr. bis Beim Industriehafen/Stapelfeldstr. bis zur Mitte der Weser.
Weiterhin sind folgende Gebiete (Ortsteile) betroffen: Rablinghausen, Sodenmatt, sowie Seehausen, Strom, Mittelshuchting, Kirchhuchting bis jeweils zu den Landesgrenzen.
Aufstallungspflicht im Land Bremen seit November
Im Zusammenhang mit der Überwachungszone im Stadtgebiet Bremens werden noch einmal alle Geflügelhalter darüber informiert, dass unabhängig davon für das gesamte Land Bremen, also Bremen und Bremerhaven, die Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse seit dem 22. November 2021 gilt. Die Biosicherheitsmaßnahmen sind strikt einzuhalten. Die Ausbreitung des HPAI Virus in der Wildvogelpopulation ist erheblich und es kommt erneut zunehmend zur Einschleppungen des Virus in Hausgeflügelbestände, besonders in Norddeutschland.
Weitere ausführliche Informationen hält das Friedrich-Loeffler Institut – FLI – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit vor: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
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