04.05.2005
Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Verwendung nicht bei der ersten kleinen Verfehlung, sondern in besonders hartnäckigen Fällen“
Bei den Finanzämtern Bremen-Mitte und Bremen-Nord sollen ab sofort gegen Schuldner Parkkrallen eingesetzt werden. Geregelt wurde jetzt der Einsatz in einem neuen „Erlass zur Pfändung von Kraftfahrzeugen und zum Anbringen eines Radblockierschlosses (Parkkralle)“ des Senators für Finanzen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Die Vollstreckungsstellen der Finanzämter werden die Parkkrallen in besonders hartnäckigen Fällen einsetzen, wenn Schuldner permanent Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen, also nicht schon bei der ersten kleinen Verfehlung“. Eine angemessene Handhabung sei also gewährleistet. Wirksamer eingetrieben werden sollen auf diese Weise Steuern und weitere Rückstände.
Nach Mitteilung von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum versprechen sich die Vollstreckungsstellen der Finanzämter mit der Verwendung von Parkkrallen bessere Erfolge, gerade auch vor dem Hintergrund der bereits in Hamburg gesammelten Erfahrungen. Dafür sprechen auch die guten Ergebnisse des Finanzamts Bremerhaven, das als Vorreiter eine derartige Vorgehensweise bereits in einem Pilotprojekt getestet hat und den Einsatz weiter praktiziert. Die Verwendung der Parkkrallen geschieht im Zusammenhang mit der Pfändung und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen. Die Schuldner haben dann noch die letzte Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Tagen zu zahlen, wenn sie ihr Auto wieder freibekommen möchten.
Im Gegensatz zu der Praxis in Bremerhaven, wo die Fahrzeugsperren im Finanzamt vorrätig sind, werden die Parkkrallen in Bremen von den Vollziehungsbeamten bei einer Firma ausgeliehen. Diese Regelung bietet den Vorteil, dass die Leihgebühren den Schuldnern direkt zugeordnet und als Vollstreckungskosten in Rechung gestellt werden können.
Erste Erfahrungen mit dem Einsatz von Parkkrallen liegen in Bremen noch nicht vor. Die Finanzämter werden die Verwendung aber auch statistisch erfassen, so dass in Kürze entsprechende Zahlen vorliegen und Bewertungen vorgenommen werden können.