Der Standort Bremen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen wird zum 1. September 2009 um einen vierten Senat verstärkt. Eine entsprechende gemeinsame Anordnung des Niedersächsischen Justizministeriums und des Senators für Justiz und Verfassung wird in diesen Tagen unterzeichnet.
Das gemeinsame Landessozialgericht mit Sitz in Celle und Bremen wurde im April 2002 durch Staatsvertrag der beiden Länder gegründet. In Bremen bestanden seinerzeit zunächst nur zwei Senate. Der Staatsvertrag eröffnete aber schon die Möglichkeit einer Erweiterung des Gerichts in Bremen. Nachdem die räumlichen Voraussetzungen durch das neue Justizzentrum Am Wall geschaffen worden waren, war im Juli 2006 ein dritter Senat in Bremen neu eingerichtet worden. Mit dem zusätzlichen vierten Senat ist die endgültige Ausbaustufe des Gerichtsstandortes Bremen erreicht.
Justizsenator Nagel: „ Ich freue mich, dass der Ausbau des Standortes Bremen des Landessozialgerichts jetzt vollendet werden konnte. Das gemeinsame Gericht arbeitet erfolgreich und ist ein gelungenes Beispiel für die gute Kooperation der beiden Länder im Bereich Justiz.“
Die Gründung des gemeinsamen Landessozialgerichts stand unter dem Leitgedanken der Bürgernähe. Die Parteien aus dem niedersächsischen Umland Bremens sollen die sozialgerichtlichen Berufungsverfahren soweit wie möglich ortsnah in Bremen führen können. Gleichzeitig profitiert auch der gerichtliche Standort Bremen von seinem Ausbau.
Die personelle Verstärkung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen steht aktuell außerdem vor dem Hintergrund der anwachsenden gerichtlichen Verfahren in den sog. Hartz-IV-Streitigkeiten. Seit dem 01.01.2009 sind für diese Verfahren auch in Bremen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig.