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Der Senator für Finanzen

Geschlechtergerechtigkeit als Standardaufgabe

25.08.2009

Senat legt Bericht über Auswirkungen der Ausweitung des Landesgleichstellungsgesetzes auf Bremischen Gesellschaften vor

„Ein Anfang ist gemacht“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert mit Blick auf den heute (25.8.2009) vom Senat beschlossenen Bericht zur Ausweitung des Geltungsbereichs des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) auf die Bremischen (Mehrheits-) Gesellschaften. Vor einem Jahr hat der Senat den Gültigkeitsbereich des LGG ausgeweitet und so dafür gesorgt, dass auch in den Gesellschaften Geschlechtergerechtigkeit und Frauenförderung zur Pflichtaufgabe wird. „Nach und nach ändern wir jetzt bei allen Gesellschaften die Satzungen. Der Prozeß ist noch nicht abgeschlossen, aber auf einem guten Weg. Die Gesellschaften beschäftigen sich jetzt mit der Frage, wie der Frauenanteil in Führungspositionen gesteigert werden kann oder mehr Teilzeitangebote gemacht werden können. Mehrere Gesellschaften bereiten aktuell die Wahl einer Frauenbeauftragten vor, eine ganze Reihe hat seit längeren diese Funktion eingeführt.“


Der Senat hat eine Mustersatzung erarbeitet, die Grundlage für die Überarbeitung alle Gesellschaftssatzungen ist. Danach gilt:


  • Frauenförderpläne mit verbindlichen Zeit- und Zielvorgaben sind zu erstellen
  • Ausbildungsplätze sollen mindestens zu 50 Prozent an Frauen vergeben werden
  • eine Frauenbeauftragte ist zu wählen
  • der Frauenbeauftragten ist bei Konflikten mit der Geschäftsführung ein direkter Kontakt zum /zur Vorsitzenden des jeweiligen Aufsichtsgremiums zu ermöglichen
  • bei gleicher Eignung sind bevorzugt Bewerberinnen einzustellen, wenn Frauen unterrepräsentiert sind.


Karoline Linnert betont, dass mit dem erweiterten Geltungsberich des LGG nicht automatisch Geschlechtergerechtigkeit einkehrt: „Aber Berichtspflichten und Frauenförderpläne werden erfahrungsgemäß die Sache voranbringen.“


Positiv bewertet die Senatorin Bemühungen Bremischer Aktiengesellschaften wie Bremer Straßenbahn (BSAG), Gewoba sowie BLG Logistic Group. „Aus aktienrechtlichen Gründen kann das LGG nicht einfach auf diesen Bereich ausgedehnt werden. Trotdem bewegt sich auch in den Aktiengesellschaften etwas in Sachen Gleichberechtigung.“ Die BSAG hat beispielsweise spezielle Qualifizierungsprogramme für Frauen und weitgehende Beurlaubungsregelungen. Die Gewoba hat den weiblichen Anteil bei den Führungskräften von unter 10 auf mehr als 30 Prozent erhöht. Allein in den vergangenen zwölf Monaten wurden sieben Frauen auf Führungspositionen übernommen. Die BLG fördert aktiv die Beschäftigung von Frauen durch adäquate Arbeitssysteme.


Künftig wird über Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit in den Gesellschaften im regelmäßig erscheinenden Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes informiert.