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Gesundheitssenator Dr. Schulte-Sasse und Sozialsenatorin Stahmann fordern Bund zu Reform des Berufskrankheitenrechts auf

"Beweislast in schwierigen Fällen muss umgekehrt werden"

27.11.2014

"Die Anerkennung von Berufskrankheiten muss in Deutschland deutlich erleichtert werden, wir brauchen endlich eine humane Lösung." Das forderte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen heute (27. November 2014) auf der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Mainz. Für das Bundesland Bremen hat sie in einen umfassenderen Beschluss die Forderung der sogenannten Beweislastumkehr eingebracht. "Erkrankte müssen heute selbst den Nachweis erbringen, dass ihre Gesundheit infolge ihrer beruflichen Tätigkeit Schaden genommen hat. Das ist in vielen Fällen eine tiefe Demütigung und zudem kaum leistbar, vor allem wenn zwischen der gesundheitsgefährdenden Tätigkeit und dem Ausbruch der Erkrankung Jahre oder Jahrzehnte verstrichen sind." Hintergrund für diese Forderung sind vor allem die Bremer Erfahrungen mit den großen Problemen bei der Anerkennung von Asbestose und Lungenkrebs als Berufskrankheiten von Hafen- und Werftarbeitern.

"Wer für schwere und gefährliche Arbeitsbedingungen mit seiner Gesundheit bezahlen muss, muss wenigstens dafür entschädigt werden. Das derzeitige Verfahren mit aufwendigen und oftmals langwierigen Verwaltungs- und manchmal auch Rechtsverfahren ist für gerade Erkrankte oder Angehörige von bereits Verstorbenen zermürbend", betonte Dr. Hermann Schulte-Sasse, Senator für Gesundheit und zuständig für den Arbeitsschutz in Bremen.

"Insbesondere bei Berufskrankheiten mit längerer Latenz, wie zum Beispiel bei beruflichen Krebserkrankungen, besteht auf Seiten der Erkrankten vielfach Beweisnot, wenn die Unterlagen zur Belastung am Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzregelwerk aufbewahrt werden müssen, nicht mehr vorhanden sind", heißt es auf Initiative Bremens in dem ASMK-Beschluss. "Hier sind Erleichterungen zu prüfen für den Fall, dass Dokumente nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden können." So muss es genügen, wenn die gesundheitliche Belastung glaubhaft gemacht werden könne oder eine eidesstattliche Versicherung für die Arbeit mit gefährlichen Stoffen abgegeben werde. Der Unfallversicherungsträger könne auch gesetzlich verpflichtet werden, vergleichbare Fälle heranzuziehen.

Für besondere Fälle hat die ASMK auch die Bremer Forderung nach einer generellen Anerkennung von Berufskrankheiten übernommen: Waren Versicherte bei ihrer Tätigkeit in erhöhtem Maße einer bestimmten gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt, dann soll künftig generell davon ausgegangen werden, "dass die Ursache der Erkrankung in der versicherten Tätigkeit liegt". So heißt es in dem Beschluss, den die ASMK bei vier Enthaltungen verabschiedet hat. Der Unfallversicherungsträger müsste die Erkrankung dann grundsätzlich als Berufskrankheit anerkennen – es sei denn, er kann im Einzelfall nachweisen, dass es nicht die berufliche Tätigkeit war, die eine berufstypische Erkrankung ausgelöst hat. Senatorin Stahmann: "Es geht hier meist um Berufskrankheiten, die mit ganz schweren gesundheitlichen Einschränkungen einhergehen oder gar tödlich verlaufen. Die Gesellschaft steht hier in der Pflicht, die Betroffenen nach Kräften zu unterstützen."

Daneben fordert die ASMK neben der Bereinigung gesetzlicher Ungleichbehandlungen eine verbesserte arbeitsmedizinische Forschung, deutlich klarere Definitionen einzelner Berufskrankheiten und die Erforschung von Ursache und Wirkung.