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Senatskanzlei

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

24.07.2007

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen künftig im Beamtenrecht der Ehe gleichgestellt werden. Der Senat möchte die Benachteiligung homosexueller und lesbischer Paare gegenüber schwulen Paaren beenden. Deshalb hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (24.7.2007) den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. „Wenn die Bürgerschaft die Gesetzesänderung beschließt, bekommen die Hinterbliebenen Rente. Außerdem ergeben sich Vorteile bei der Krankenversicherung,“ erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert.






Im Zuge der Föderalismusreform wurden die Länderkompetenzen erweitert. Das Land Bremen kann seit September 2006 eine Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht für Beamtinnen und Beamte durchführen. „Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, “ betont Bürgermeisterin Karoline Linnert. „Bis August letzten Jahres war eine Gleichbehandlung bei der Hinterbliebenenversorgung und in Beihilfefragen nur bei Angestellten im öffentlichen Dienst möglich. Jetzt soll diese Regelung auch auf Beamtinnen und Beamte gelten.“






Das bremische Dienstrecht wird künftig alle Rechte und Pflichten, die an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, auch auf eingetragene Lebenspartner schwuler Beamter und die Lebenspartnerinnen lesbischer Beamtinnen erstrecken. „Damit wird eine langjährige Ungerechtigkeit beendet,“ freut sich die Bürgermeisterin.