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Der Senator für Kultur

Größere Auslastung für Theater und Kinos in Bremen ab dem 1. Juli möglich

Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen ebenfalls mehr Publikum empfangen

30.06.2021

Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen in Bremen schon bald mehr Gäste einlassen als bisher. Das wird möglich durch eine Allgemeinverfügung, die die Ordnungsbehörden heute auf den Weg gebracht haben und die ab morgen (Donnerstag, 1. Juli 2021) in Kraft tritt. Mit der Verfügung werden die Abstände zwischen den Personen bei öffentlichen Veranstaltungen auf einen Meter verringert, vorher waren dies 1,5 Meter. Außerdem wird die Maskenpflicht gelockert. Diese dürfen bei Veranstaltungen in Innenräumen sitzend am Platz abgelegt werden.

Bremens Kultursenator, Bürgermeister Andreas Bovenschulte, begrüßt diese Entwicklung: "Ich freue mich für die Verantwortlichen in Kinos und Theatern, die damit ab sofort die Möglichkeit haben, mehr Gäste zu begrüßen. Das hilft den Einrichtungen, dem gesellschaftlichen Leben in der ganzen Stadt und bietet den Menschen auch wieder mehr kulturelle Teilhabe."

Die Betreiberinnen und Betreiber von Kinos und die Verantwortlichen der Theater hatten ihre Lage in einer Videokonferenz in der vergangenen Woche mit dem Kultursenator nachvollziehbar dargelegt – und auch, wie sehr es ihnen helfen würde, die Abstandsregelung zu lockern. Angestrebt wurde die Belegung bei der festen Bestuhlung nach dem sogenannten "Schachbrettmuster". Diese würde die Platzausnutzung von circa 25 auf rund 50 Prozent erhöhen und damit eine bessere ökonomische Auslastung der Häuser bringen.

Die seit Wochen sinkenden Inzidenzwerte in Bremen würden entsprechende zusätzliche Öffnungen jetzt zulassen, so die allgemeine Einschätzung, auf die auch Bürgermeister Bovenschulte eingeht: "Es bleibt dabei: Was möglich und verantwortbar ist, das machen wir auch! Da ist verantwortliche Politik auch verlässlich."

Die Entscheidung, dass jetzt mehr Besucher und Besucherinnen bei Veranstaltungen eingelassen werden können, egal ob drinnen oder draußen, hat mit der konstant geringen Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus pro 100.000 Einwohner zu tun. Diese liegt in der Stadtgemeinde Bremen laut Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts seit einiger Zeit stabil unter dem Schwellenwert von 35.

Möglich sind deshalb folgende Lockerungen:

  • Unterhaltungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen
    Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind erlaubt, soweit zwischen den teilnehmenden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Zudem müssen Veranstalterin oder Veranstalter eine technische Lüftung mit Frischluftzufuhr des Veranstaltungsraumes gewährleisten. Das obligatorische Hygienekonzept muss eine Sitzplatzpflicht oder eine vergleichbare Regelung zur Einhaltung der Abstandsregeln vorsehen.
  • Unterhaltungsveranstaltungen unter freiem Himmel
    Außerdem sind kulturelle, sportliche oder sonstige Unterhaltungsveranstaltungen mit Publikum und unter freiem Himmel mit bis zu 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt, soweit zwischen den teilnehmenden Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Auch hier muss ein Hygienekonzept eine Sitzplatzpflicht oder eine vergleichbare Regelung zur Einhaltung der Abstandsregeln vorsehen.

Diese Allgemeinverfügung ist seit dem 01.07.2021 auch unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de zu finden.

Ansprechpartner für die Medien:
Werner Wick, Pressesprecher beim Senator für Kultur, Tel.: (0421) 361-16173, E-Mail: werner.wick@kultur.bremen.de