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Der Senator für Finanzen

Große Anerkennung für Bremer IT-Kompetenz: IT-Planungsrat beauftragt Bremen mit neuen Digitalisierungsaufgaben

29.06.2018

Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass alle Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 online angeboten werden müssen. Der von Bund und Ländern getragene IT-Planungsrat hat gestern (28. Juni 2018) über 500 Verwaltungsdienstleistungen in verschiedene Kategorien eingeordnet und ein Umsetzungskonzept beschlossen. Bremen hat für den Themenbereich „Familie und Kind“ die Federführung übertragen bekommen. „Eine große Anerkennung für die Bremer IT-Kompetenz“, freut sich Bürgermeisterin Karoline Linnert. „Unsere Fachleute genießen einen guten Ruf auf Bundesebene.“

Die konkreten technischen Lösungen müssen nun geplant und erstellt werden, insbesondere unter Einbeziehung schon vorhandener Ansätze. Es geht um mehr, als bereits existierende Papier-Formulare ins Netz zu stellen. Neu im Fokus sind fachübergreifende vereinfachte Verfahren, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger vereinfachen und eine schnellere Bearbeitung von Anträgen ermöglichen. Ein gutes Beispiel ist das Bremer Projekt „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“. Eltern sollen zukünftig die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zugeschickt sowie Kinder- und Elterngeld ausgezahlt bekommen, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und komplizierte Anträge stellen müssen. Notwendig bleiben lediglich die Einwilligung zum Datenaustausch verschiedener Dienststellen über dort bereits vorhandene Informationen und die Auskunft, wer von den Eltern wie lange zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten will.

Auch Unternehmen sollen von Registrierungs- und Doppelmeldungen entlastet werden. Den Themenbereich „Wirtschaft“ hat der IT-Planungsrat den Ländern Hamburg und Bremen übertragen. Kommentar des Finanzstaatsrats Henning Lühr, der Bremen im IT-Planungsrat vertritt: „Das ist auch eine Anerkennung für die gute Kooperation mit Handwerks- und Handelskammer und Verwaltung im Rahmen der Bremer Digitalisierungsstrategie. Das Projekt des Finanzressorts zur Einführung der E-Rechnung ist ein Anfang, auf dem wir aufbauen können. Gemeinsam mit den beiden Kammern, den Unternehmensverbänden und dem Wirtschaftsressort werden wir die Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen für Unternehmen in bewährter Form voranbringen. Dazu wurde eine Steuerungsgruppe aus Verwaltung und Wirtschaft vereinbart.“