Bremens Europa-Bevollmächtige, Staatsrätin Ulrike Hiller, hat in der Sitzung der Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (FK SEDEC) des Ausschusses der Regionen (AdR) am Donnerstag (08.06.2017) ihren Entwurf einer Stellungnahme zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorgestellt. Der Entwurf stieß auf breite Zustimmung und wurde mit großer Mehrheit verabschiedet. Er wird nun dem AdR-Plenum auf der Plenartagung am 12. und 13. Juli 2017 zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.
Staatsrätin Ulrike Hiller: „Die Überarbeitung der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist Teil der umfassenden Bemühungen der Europäischen Kommission, die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu fördern. Mobile Bürgerinnen und Bürger dürfen ihren Sozialschutz beim Umzug in einen anderen Mitgliedstaat nicht verlieren. Ich freue mich sehr, dass der Bremer Vorschlag, der sich für eine freie und faire Arbeitskräftemobilität einsetzt, bei den AdR-Mitgliedern der FK SEDEC so großen Zuspruch gefunden hat und bin zuversichtlich, dass wir bei der AdR-Plenartagung im Juli eine ebenso große Unterstützung erhalten.“
Der Bremer Entwurf bezieht sich auf einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission (COM - 2016 - 815 final), in dem überarbeitete Regeln zur sozialen Sicherheit von EU-Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen werden, die im EU-Ausland arbeiten. Die Regelungen existieren seit 1959 und werden regelmäßig überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie der sozialen und wirtschaftlichen Realität in der EU entsprechen. Dabei steht es jedem Mitgliedstaat frei, sein eigenes System der sozialen Sicherheit auszugestalten. Voraussetzung ist allerdings, dass dabei die Grundsätze des EU-Rechts befolgt werden. Der Verordnungsvorschlag zielt dabei schwerpunktmäßig auf vier Bereiche der Koordinierung ab, in denen Verbesserungen bzw. Veränderungen erforderlich sind: Zugang zu Sozialleistungen für nicht erwerbstätige mobile Bürgerinnen und Bürger, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit sowie Familienleistungen, die als Einkommensersatz während Zeiten der Kindererziehung dienen sollen.
Der AdR ist ein beratendes Gremium der EU. Er setzt sich aus 350 Vertreterinnen und Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammen. Die Freie Hansestadt Bremen verfügt in der laufenden 6. Mandatsperiode (2015-2020) über einen Sitz im AdR.