Die Leitungsstellen in Grundschulen im Land Bremen werden höher bewertet. Das entsprechend geänderte Gesetz soll zum 1. September 2014 in Kraft treten. In der Folge erhalten Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter mehr Geld. Bremens Bildungssenatorin Quante-Brandt verständigte sich mit Finanzsenatorin Linnert darauf, die in einer Sitzung der Deputation für Bildung beschlossene Anpassung jetzt umzusetzen. Angekündigt war, bis zum 1. März eine Einigung vorzulegen. Dies ist nun verabredungsgemäß erfolgt.
Senatorin Linnert: "Ich freue mich, dass es uns jetzt gelungen ist, die Finanzierung der Besoldungserhöhung für die Grundschulleiterinnen und Grundschulleiter sicherzustellen und auch auf diese Weise ihre Leistungen anzuerkennen." Senatorin Quante-Brandt fügte hinzu: "Die Arbeitsbedingungen an den Schulen sind mit dem neuen Funktionsstellenraster und der schrittweisen Erhöhung der Leitungszeit bereits spürbar verbessert worden und werden derzeit weiterentwickelt. Nun können wir auch die angekündigte Anhebung der Grundschulleitungsbesoldung umsetzen. Darüber bin ich sehr froh."
Die Deputierten hatten am 11.2.2010 einer neuen Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen in der Stadtgemeinde Bremen zugestimmt. Die Zahl der Funktionsstellen wurde deutlich erhöht. Für die Änderung der Besoldung der Grundschulleitungen muss das Bremische Besoldungsgesetz geändert werden. Auch darauf haben sich Finanzsenatorin Linnert und Bildungssenatorin Quante-Brandt verständigt.