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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gut gemacht: Bremer Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Ergebnisse der Länder-Bewertung im "Monitor Gewalt gegen Frauen"

11.12.2024

"Stetig steigendes Ausmaß der Gewalt gegen Frauen endlich stoppen!" war heute (11. Dezember 2024) das Thema einer Aktuellen Stunde in der Bremischen Bürgerschaft. Anlass hierfür war der kürzlich veröffentlichte Bericht "Monitor Gewalt gegen Frauen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der untersuchte, welche Fortschritte in Deutschland zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt seit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention im Jahr 2018 erzielt wurden. Bremen mit seinem Landesaktionsplan "Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" wird in diesem Bericht vielfach positiv benannt und als Beispiel gebend für andere Länder und Kommunen dargestellt

Auf Bundesebene fehlt dem Bericht zufolge eine nationale Gesamtstrategie, flächendeckende verbindliche Standards sowie die Bereitstellung notwendiger Ressourcen zum Schutz von Frauen und Mädchen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Außerdem fehle es immer noch an einem Verständnis in der Gesellschaft für die strukturelle Dimension von Gewalt an Frauen und Mädchen. Neben der Bundesebene bewertet das Monitoring auch sieben Aktionspläne von Bundesländern zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, darunter auch den Bremer Landesaktionsplan (LAP). Das Land Bremen hatte unter der gemeinsamen Federführung der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) und der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) einen solchen für die Jahre 2022 bis 2025 erstellt. Er wurde im März 2022 vom Senat verabschiedet und befindet sich in der Umsetzung.

Land Bremen auf dem richtigen Weg

Der "Monitor Gewalt gegen Frauen" bewertet die Aktionspläne der Länder auf unterschiedlichen Ebenen:

  • Betroffenenbeirat: Der Bericht hebt in seiner Bewertung den Betroffenenbeirat des Landes Bremen besonders hervor und beschreibt das Vorgehen dabei als "Promising Practice", also als vielversprechenden Ansatz. Die Begründung: Bremen hat mit seinem Beirat als erstes Bundesland von Gewalt Betroffene systematisch bei der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplanes eingebunden. Im Oktober 2021 wurden zehn Personen im Alter von 25 bis 67 Jahren in den Beirat berufen. Der Beirat tagt regelmäßig und begleitet und bewertet die Entwicklung der Maßnahmen für den Landesaktionsplan
  • Umfassendes Maßnahmenpaket: Das Monitoring lobt zudem, dass Bremen "detaillierte und umfangreiche Maßnahmenbeschreibungen zu allen relevanten Artikeln der Konvention liefert" und sich nicht auf häusliche Gewalt beschränkt. Der Bremer Landesaktionsplan beinhaltet beispielsweise auch Maßnahmen zu den Gewaltformen digitale Gewalt, Zwangsprostitution, weibliche Genitalverstümmelung/Female Genital Mutilation (FGM) sowie spezifische Maßnahmen für beispielsweise Frauen mit Flucht- und Migrationsbiografie, Frauen mit Behinderungen sowie Frauen mit besonderen Schutzbedarfen wie Obdachlose und Drogenabhängige.
  • Detaillierte Finanz- und Zeitplanung: Bremen ist in dem Ländervergleich das einzige Bundesland, das zu den Maßnahmen auch eine detaillierte Finanz- und Zeitplanung vorgelegt hat. Durch dieses Vorgehen ist für die 75 im Bremer Landesaktionsplan festgelegten Maßnahmen die Finanzierung bis zum Jahr 2025 abgesichert. Außerdem ist die Konkretheit der Bremer Maßnahmen laut Bericht eine Voraussetzung für die effektive Umsetzung und Erfolgskontrolle.

Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm: "Der Bericht des Instituts für Menschenrechte zeigt, dass Bremen im Bundesvergleich beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ordentlich vorgelegt hat. Aber wir können uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Der Bericht und auch die Statistiken für das Land Bremen aus den vergangenen Jahren machen deutlich, dass unsere Anstrengungen noch lange nicht ausreichen, um Frauen ausreichend vor Gewalt zu schützen. Um hier wirklich die notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen zu erreichen, braucht es Ausdauer sowie langfristige und für das Hilfesystem verlässliche finanzielle Ressourcen über das Jahr 2025 hinaus."

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Der 'Monitor Gewalt gegen Frauen' macht deutlich, dass der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ein Kraftakt ist, der von den Bundesländern alleine nicht gestemmt werden kann. Um Frauenhäuser, Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen auskömmlich und nachhaltig zu finanzieren, sind das Engagement und die finanzielle Unterstützung durch den Bund unverzichtbar. Das Gewalthilfegesetz ist dafür ein wichtiger Baustein. Deshalb appelliere ich an die Bundestagsabgeordneten, das Gesetz unbedingt noch vor der kommenden Bundestagswahl zu verabschieden."

Das lange angekündigte Gewalthilfegesetz, das den Schutz vor Gewalt bundesweit mit Standards und Geld versehen und somit deutlich verbessern soll, wurde vergangene Woche erstmals im Bundestag beraten.

Die Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention") ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention sollen Frauen und Mädchen vor allen Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden. In Deutschland wurde die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 ratifiziert. Durch die Ratifikation ist sie für Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, Gerichte und Behörden im Bund, in den Ländern und Kommunen rechtlich bindend.

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