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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

„Gute Betriebe im Netz“ - Senatorin Rosenkötter stellt neues Internetangebot für Transparenz im Arbeitsschutz vor

07.03.2011

Wirtschaftlicher Erfolg und gesunde Arbeitsbedingungen gehören untrennbar zusammen. „Gute Betriebe“ sind Betriebe, die die Arbeitsschutzbestimmungen einhalten und so die Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen.
„Wir haben uns entschlossen, alle Betriebe, die wir überprüfen, auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht zu veröffentlichen. Wir stellen bei unseren Überprüfungen auch fest, dass es Betriebe gibt, die über einen wirklich vorbildlichen Arbeitsschutz verfügen. Diese Betriebe sind gesondert aufgeführt, denn ihr besonderes Engagement soll auch öffentlich sichtbar sein. Die Firma Egerland, bei der wir heute (07.03.2011) zu Gast sein dürfen, gehört zu solchen im Arbeitsschutz vorbildlichen Betrieben“, so Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter. „Wir möchten durch diese Form der Veröffentlichung im Internet einen Anreiz für Betriebe zur Qualitätsverbesserung schaffen“, so die Senatorin weiter.

Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine geeignete Arbeitsschutzorganisation in jedem Betrieb. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder unterstützen die Betriebe in einer systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes. Dabei sind klare Verantwortlichkeiten für die Ermittlung der Gefährdungen und Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Betrieb genauso wichtig wie die Durchführung der Maßnahmen für den Arbeitsschutz, die Unterweisung der Beschäftigten und vieles andere mehr.

Seit 2003 überprüft die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen anhand eines standardisierten und auf die Betriebsgröße angepassten Verfahrens die Arbeitsschutzorganisation in Bremer Betrieben. Im Rahmen dieser sogenannten „Systemkontrolle“ wurden bisher rund 1.200 Betriebe bewertet.

Auf der Seite www.gewerbeaufsicht.bremen.de finden sich nun die Betriebe, die seit 2009 anhand des standardisierten Verfahrens beraten, überprüft und bewertet wurden und die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Letzteres war bei fast allen überprüften Betrieben der Fall.

Alle Betriebe, die sich jetzt in der Liste befinden, erfüllen auf jeden Fall die Mindestvoraussetzungen des Arbeitsschutzes. Viele Betriebe gewährleisten einen ausreichenden oder sogar guten Arbeitsschutz für ihre Beschäftigten. Betriebe, die besondere Maßnahmen für die Gesundheitsförderung der Beschäftigten treffen, werden durch eine gesonderte Darstellung ausgezeichnet. Auf der Internetseite sind außerdem die internen Verfahrensanweisungen und der bei den Betriebsberatungen angewandten Leitfäden der Gewerbeaufsicht als ein Beitrag zur Transparenz des Behördenhandelns veröffentlicht. So kann jeder Betrieb sehen, was auf ihn zukommt. Er kann auch auf einen Blick erkennen, welche Anforderungen er zu erfüllen hat, um möglichst zu den „ausgezeichneten“ Betrieben zu zählen.