22.06.2004
Senat beschließt Entwurf eines „Bremischen Hafensicherheitsgesetzes
Der Senat hat heute (22.06.2004) den Entwurf eines „Bremischen Hafensicherheitsgesetzes“ beschlossen und ihn an die Bremische Bürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung weitergeleitet. Hintergrund ist der zum 1. Juli 2004 in Kraft tretende „Internationale Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und Hafenanlagen“ (ISPS-Code). Er wurde als eine Konsequenz der Terroranschläge vom 11. September 2001 beschlossen. „Wenn das Gesetz in der kommenden Woche von der Bremischen Bürgerschaft in erster und zweiter Lesung beschlossen werden sollte, wäre die Freie Hansestadt Bremen das erste Küstenland, das den ISPS-Code komplett umsetzt. Ich danke allen Beteiligten, die in den vergangenen Monaten intensiv an der Abstimmung des Gesetzentwurfes gearbeitet haben“, erklärte dazu Wirtschafts- und Häfensenator Hartmut Perschau. Für die bremischen Häfen sei die fristgerechte und verbindliche Einführung der Sicherheitsstandards von großer Bedeutung. „In den bremischen Häfen wurden in den letzten Jahren rund 30 Prozent des Umschlags durch US-Verkehre generiert. Mit ihrem Handel mit den USA stehen die stadtbremischen Häfen hinter Rotterdam europaweit an zweiter Stelle. Insbesondere für die USA stehen neben der Leistungsfähigkeit auch der Sicherheitsstandard beim Güterumschlag auf dem Prüfstand“, so Häfensenator Perschau.
Der Gesetzentwurf regelt die Sicherheitsbestimmungen für die bremischen Häfen, für Passagierschiffe, für Schiffe mit einer Größe von mehr als 500 BRZ (Bruttoregisterzahl) sowie für bewegliche Offshore-Bohreinheiten. Er gilt nicht nur für die Hafenanlagen in den bremischen Häfen, sondern auch für die Wasserflächen in den Häfen, die Schleusen, die von Schiffen entsprechender Größe befahren werden und die Schiffsreparaturwerften.
Zuständige Behörde ist nach dem Gesetzentwurf der Senator für Wirtschaft und Häfen. Er nimmt die neuen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Senator für Inneres und Sport wahr.
Das Gesetz regelt die Prüfung und die Genehmigung der Pläne zur Gefahrenabwehr in Hafenanlagen, die Schulung von „Beauftragten für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage“, die Durchführung von regelmäßigen Kontrollen sowie die Durchführung einer Risiko- und Anfälligkeitsbewertung.
Weiterhin soll ein verbesserter Informationsaustausch zwischen Hafen- und Sicherheitsbehörden und den Unternehmen entstehen. Dies soll durch eine strikte Festlegung der Meldewege geschehen. Weiterhin wird ein Ansprechpartner für die einlaufenden Schiffe, die Reedereien sowie der nationalen Kontaktstellen in den Häfen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Umfangreichere Absperrung wird es bei den bremischen Häfen im Normalfall nicht geben. In Abhängigkeit von den jeweiligen Gefahrenstufen, kann es allerdings notwendig werden, den Zugang zu den Hafenanlagen einzuschränken, Personen- und Fahrgastkontrollen durchzuführen und das Personal, das in besonders sensiblen Bereichen in den Häfen tätig ist, zu überprüfen. Die Polizei wird je nach Gefahrenstufe nach eigener Lagebeurteilung Raum- und Objektschutzmaßnahmen auf der Land- und Wasserseite durchführen müssen. Um den zusätzlichen Anforderungen des Informationsaustausches gerecht zu werden, muss außerdem ein Schiffsmelde- und Informationssystem (SMIS) aufgebaut werden, damit rechtzeitig vor Einlaufen eines Schiffes Informationen über Schiff und Besatzung erlangt werden können und eine Risikoanalyse durchgeführt werden kann.