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Der Senator für Inneres und Sport

Hassprediger darf nicht wiedereinreisen

21.06.2005

Bürgermeister Röwekamp: Bremen wird weiterhin konsequent gegen islamistische Extremisten vorgehen

Der sogenannte Hassprediger, ein ehemaliger Imam einer Bremer Moschee, darf nicht wieder in das Bundesgebiet einreisen, dies ist das Ergebnis eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom gestrigen Tage. „Die Entscheidung bestätigt, dass für Islamisten und Extremisten in Bremen kein Platz ist. Wer Hass gegen andersgläubige und andere Völker sät sowie Tod und Gewalt predigt, verwirkt sein Aufenthaltsrecht“, erklärte Bremens Innensenator und Bürgermeister Thomas Röwekamp. Zwar stehe die endgültige Entscheidung in der Hauptsache noch aus, im Ergebnis werde aber bereits jetzt verhindert, dass der Imam weiterhin in Bremen zu Hass und Gewalt aufrufe.

Die Ausländerbehörde hatte den Imam im Februar 2005 ausgewiesen und ihm die Wiedereinreise verboten, dagegen hat der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht geklagt und in einem Eilverfahren eine befristete Betretenserlaubnis zugesprochen bekommen. Die von der Ausländerbehörde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegte Beschwerde hatte nunmehr Erfolg.

Das Verfahren zeige, so der Bremer Innensenator, dass die vielbeschriebene wehrhafte Demokratie funktioniere. Dem guten Zusammenspiel von Ausländerbehörde und Landesamt für Verfassungsschutz sei es zu verdanken, dass der Imam als islamistischer Extremist identifiziert und ein weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet verhindert werden konnte. „Bremen wird auch weiterhin konsequent gegen islamistische Extremisten vorgehen und deren Aufenthalt in Deutschland zügig beenden“, betonte Bürgermeister Röwekamp abschließend.