Bremen legt ein dreijähriges Sanierungsprogramm für den Haushalt auf. Den entsprechenden Entwurf und die dazugehörige Verwaltungsvereinbarung mit dem Stabilitätsrat hat der Senat heute (26. November 2024) beschlossen. Nachdem der Stabilitätsrat für Bremen bereits im Dezember 2022 eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt hatte, ist für das Land ein Sanierungsprogramm gesetzlich verpflichtend.
Die entsprechende Sanierungsvereinbarung wurde aufgrund der Krisenfolgen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine einvernehmlich auf dieses Jahr verschoben. Um das Sanierungsziel zu erreichen, müssen am Ende des Sanierungskurses sowohl der Finanzierungssaldo als auch die Nettokreditaufnahme in Abgrenzung des Stabilitätsrates eine "schwarze Null" ausweisen. Ferner strebt Bremen an, auch den Schuldenstand und die Zins-Steuer-Quote zu verbessern, wenngleich dies aufgrund der hohen Vorbelastung durch Altschulden kaum möglich ist.
Die Dauer des Sanierungsprogramms ist für den Zeitraum 2025 bis Ende 2027 angelegt. Die bislang feststehenden und quantifizierbaren Sanierungseffekte belaufen sich über diesen Zeitraum hinweg auf insgesamt knapp über 155 Millionen Euro. Weitere darüber hinausgehende Quantifizierungen von Sanierungseffekten stehen noch aus und werden im Zuge weitergehender Konkretisierungen und Umsetzung der vom Senat im September 2024 beschlossenen Sanierungsmaßnahmen bis 31. Mai 2025 erfolgen.
Konkrete Sanierungsmaßnahmen zur Kostendämpfung und -senkung, Einnahmeerhöhung sowie zur Stabilisierung der Personalkosten sind beispielsweise die Anpassung von Gebühren, Standard-Absenkungen auf den sachgerechten Bundes-, Stadtstaaten- oder Großstädtedurchschnitt und die Reduzierung angemieteter Flächen. Ebenso gehören eine quotale Einsparung bei der Personalmenge in Höhe von 1,45 Prozent mit Ausnahme von Polizei, Justiz, Steuerverwaltung sowie Kitas und Schulen, aber auch moderate Erhöhungen beispielsweise bei der Grunderwerbssteuer und City-Tax (nähere Details siehe Pressemitteilung "Bremen begibt sich auf Weg zur Haushaltssanierung" vom 6. September 2024.
Finanzsenator Björn Fecker: "Um die negativen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges für die Menschen und Unternehmen in unserem Land abzufedern, haben wir viel Geld in die Hand genommen. Die Krisen sind nicht spurlos an unseren Haushalten vorbeigezogen. Die Wirtschaft stagniert, die Steuereinnahmen bleiben hinter den Erwartungen zurück und die Ausgaben steigen. An der Haushaltssanierung führt trotz schwieriger Rahmenbedingungen kein Weg vorbei. Um das Sanierungsziel zu erreichen, muss die Verwaltung den Gürtel enger schnallen. Aber auch auf die Bürgerinnen und Bürger kommen Belastungen zu. Das wird jedoch kein blindes Spar- und Kürzungsprogramm. Schließlich sollen Bremen und Bremerhaven trotz Haushaltssanierung weiterhin attraktive Städte für die Menschen und Unternehmen bleiben."
Auf dieser Basis erfolgen nun die abschließenden Verhandlungen mit der Zielsetzung einer gemeinsamen Beschlussfassung. Die Sanierungsvereinbarung mit dem Stabilitätsrat soll am 5. Dezember 2024 geschlossen werden
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail matthias.makosch@finanzen.bremen.de