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Senatskanzlei

Heroin bei Kindern - Senatorin Rosenkötter: „Sicherheitsnetz zum Schutz der Kinder ist gut“

13.10.2010

Entschieden hat sich heute Bremens Sozial- und Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter gegen die Forderung der Bremer CDU gewandt, ausnahmslos alle Kinder drogenabhängiger Eltern aus den Familien herauszunehmen. "Die CDU unterscheidet mit ihrer populistischen Forderung nicht zwischen verwahrlosten Drogenabhängigen und substituierten Eltern. Würden wir der Forderung der CDU entsprechen, würden wir das Wohl vieler Kinder gefährden, die in ihren Familien gut aufgehoben sind“, so die Senatorin. Tatsächlich sei das Bremer Drogenhilfe-System weithin anerkannt und das Sicherheitsnetz zum Schutz der Kinder würde funktionieren. Im Übrigen lüge Frau Dr. Mohr-Lüllmann, wenn sie behaupte, die jüngsten Fälle seien erst durch eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion bekannt geworden. „Richtig ist vielmehr, dass die Drogenabgabe an die betroffenen Kinder durch das entsprechende Sicherheitsnetz unserer Behörden und Dienste entdeckt worden ist“, so Rosenkötter.

Die Senatorin sagte, es sei schrecklich zu erfahren, was manche Eltern ihren Kindern antun würden. Die Heroinabgabe an Kinder sei unverzeihlich. Aber deswegen generell alle Kinder drogenabhängiger Eltern ins Heim zu schicken, wäre für die Kinder desaströs. „Kinder brauchen ihre Eltern und deswegen schauen wir auch ganz genau und engmaschig hin, ob dro-genabhängige Eltern verantwortlich mit ihren Kindern umgehen.“ Ihres Wissens gebe es kaum eine andere Stadt in Deutschland, die dabei so penibel und gewissenhaft vorgehe wie Bremen, indem z.B. Haarproben von Kindern genommen werden, bei denen auch nur der geringste Verdacht auf Drogenmissbrauch besteht.

„Die CDU geht mit plumpen populistischen Parolen in den Wahlkampf. Das ist unverantwortlich und wird dem Ernst des Themas nicht im geringsten gerecht. Wir müssen stattdessen jeden einzelnen Fall anschauen und entscheiden, was jeweils das Beste für das Kind ist. Denn das Wohl der Kinder muss die oberste Maxime unseres Handelns sein“, so Rosenkötter. Sinn des Bremer Schutz-Systems sei es, möglichst frühzeitig Fälle aufzudecken, bei denen eine Intervention des Jugendamtes zum Schutz der Kinder angezeigt ist. Rosenkötter: „Die Tatsache, dass solche Fälle damit aufgedeckt werden können, bestätigt die Richtigkeit des Bremer Weges. Das Aufdecken der Fälle als Beleg für ein Versagen des Systems zu werten, ist völlig absurd.“

Abschließend erläuterte Senatorin Rosenkötter noch einmal das das Bremer Kontroll-System:
1. Bei methadonsubstituierten Abhängigen hat der Arzt nach bundeseinheitlichen Vorgaben regelmäßig Kontrollen auf Beigebrauch von Drogen durchzuführen. Die Qualität der ärztlichen Behandlung wird in Bremen von einer Qualitätssicherungskommission überwacht, der neben den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung auch Vertreter der substituierenden Ärzte angehören. Hat der behandelnde Arzt Anhaltspunkte, dass die Gesundheit der Kinder von Anhängigen durch deren Verhalten bedroht ist, hat er dies dem Jugendamt zu melden.

2. Substituierte Eltern werden vom Jugendamt betreut. Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Kinder werden, ggf. in Abstimmung mit dem Familiengericht, ohne Rücksicht auf die Wünsche der Eltern von den Behörden veranlasst. Das gilt vor allem dann, wenn die amtlichen Auflagen von den Eltern nicht erfüllt werden.

3. Dazu gehört auch die Anordnung von Haaranalysen bei den Eltern und ihren Kindern, wenn ein Verdacht auf einen Konsum von Drogen besteht. Damit soll sichergestellt werden, dass über die Erkenntnisse des behandelnden Arztes hinaus mögliche Anhaltspunkte für eine notwendige Intervention des Jugendamtes frühzeitig gewonnen werden. Die Veranlassung von Haaranalysen in solchen Fällen ist eine besondere Maßnahme zum Schutz der Kinder, die in dieser Form kaum einer anderen deutschen Großstadt durchgeführt wird. In Berlin z.B. werden keine Haarproben genommen.

4. Diese Anordnung von Haaranalysen gilt auch für solche Abhängige und ihre Kinder, die bisher den Behörden nicht als Drogenkonsumenten bekannt waren und die aufgrund eines Deliktes erstmals auffielen.