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Der Senator für Finanzen

Höhere Einnahmen durch neue Citytax

27.06.2017

Der Senat hat sich heute (27. Juni 2017) für eine veränderte Bemessungsgrundlage bei der Tourismusabgabe (Citytax) ausgesprochen. Ab 1. Juli 2018 sollen bei privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben fünf Prozent des Netto-Übernachtungsentgelts gezahlt werden. Bisher werden zwischen 1 und 3 Euro pro Übernachtungen fällig - je nach Standard der Unterkunft. Bei beruflich bedingten Übernachtungen wird auch künftig keine Citytax fällig. Das letzte Wort in Sachen Citytax hat das Parlament. Die veränderte Bemessungsgrundlage der Tourismusabgabe wird zu Einnahmesteigerungen führen. 2016 hatte das Land Bremen 2,8 Millionen Euro Citytax eingenommen. Grob geschätzt ist durch die Umstellung von einer Verdoppelung der Einnahmen auszugehen. Das neue Citytax-Modell entspricht dem Verfahren in Berlin und Freiburg. In beiden Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht den Steuersatz von 5 Prozent des Netto-Übernachtungsentgelts als rechtlich zulässig bestätigt.