Bremische Initiative zur Stärkung der tariflichen Ordnung im Bundesrat
23.05.2019Bremens Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner, hat durch Unterzeichnung einer entsprechenden Bekanntmachung den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Land Bremen für allgemeinverbindlich erklärt. Diese wird nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 01.01.2019 Gültigkeit erlangen. Die Löhne, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sicherheitsgewerbe rückwirkend ab 1.1.2019 bzw. 1.2.2019 erhalten, liegen dann zwischen 10 Euro in der niedrigsten und 11,49 Euro in der höchsten Tarifgruppe.
Ab dem 1.1.2020 steigen die Entgelte auf 10,50 bis 12,25 Euro. Auch die Ausbildungsvergütungen sind von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst und steigen ab 1.2.2019 auf 660 Euro im ersten bis 750 Euro im dritten Lehrjahr. Ab 1.1.2020 erhalten die Auszubildenden dann 710 Euro im ersten bis 800 Euro im dritten Lehrjahr.
Der Tarifausschuss hatte zuvor dem Antrag der Tarifvertragsparteien zugestimmt. Im Tarifausschuss sind Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberseite durch ihre Spitzenorganisationen paritätisch vertreten. Das positive Votum des Tarifausschusses ist Voraussetzung dafür, dass der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen als oberste Arbeitsbehörde eines Landes die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages vornehmen kann.
„Unser Ziel ist die Stärkung der Tarifbindung. Ich danke den Tarifvertragsparteien im bremischen Sicherheitsgewerbe und den Mitgliedern des Tarifausschusses, dass wir in dieser Branche die Allgemeinverbindlicherklärung der Entgelte fortschreiben können. Klar ist allerdings auch: Wir benötigen gute tarifliche Standards auch in anderen Branchen. Deshalb hoffe ich darauf, dass von der Übereinkunft der Tarifparteien im Sicherheitsgewerbe ein positives Signal ausgeht, das auch auf weitere Branchen wirkt“, so Senator Martin Günthner.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen setzt sich seit Längerem für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Bremen ein. Dazu zählen die in dieser Legislaturperiode durchgeführten Branchendialoge im Einzelhandel und im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber vor allem auch der Einsatz für eine Stärkung der tariflichen Ordnung.
In diesem Kontext hat der Senat in der vergangenen Woche auf der 977. Plenarsitzung des Bundesrates den Erschließungsantrag „Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen“ eingebracht. Mit dem Antrag Bremens, dem sich die Bundesländer Brandenburg, Berlin, Hamburg und Thüringen angeschlossen haben, wird die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Strategie zur Stärkung der tariflichen Ordnung zu erarbeiten. Der Antrag hat das Ziel, gute Arbeit durch die Erleichterung des Zugangs zur Allgemeinverbindlichkeit zu stärken. Dies soll unter anderem durch gesetzliche Klarstellungen im Recht der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erreicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt darin, Anreize für die mitgliedschaftliche Organisation in tarifschließenden Verbänden (Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden) zu schaffen. Herausgehoben bezeichnet werden dabei aktuell im Raum stehende Vorschläge, über das Steuerrecht tarifgebundenes Entgelt in nennenswertem Umfang zu entlasten.
Der Bundesratsantrag, die Pressemitteilung des Bundesrates sowie die Bild- und Tonaufnahmen der Rede von Senator Günthner im Bundesrat können unter folgendem Link aufgerufen werden (TOP 39):
www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/977/39.html%20-%20top-39
Ansprechpartner für die Medien:
Tim Cordßen, Pressesprecher beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Tel.: (0421) 361-8746, E-Mail: tim.cordssen@wah.bremen.de