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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Hospitalisierungsinzidenz erstmals mit neuer Berechnung veröffentlicht

25.11.2021

Am heutigen Donnerstag (25. November 2021) sind die Änderungen an der Bremer Coronaverordnung in Kraft getreten. Damit ändert sich auch die Berechnung der Hospitalisierungsinzidenz. Zuvor wurden nur diejenigen Bremerinnen und Bremer erfasst, die wegen einer Covid19-Erkrankung stationär behandelt wurden. Ab dem heutigen Tag werden alle stationären Aufnahmen, mit und wegen Corona, gemeinsam gezählt.

Mit der eigenen Berechnung ergibt sich in Bremen ein sehr genauer Wert. Dabei wird in Bremen das tatsächliche Datum der Einlieferung verwendet. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hingegen verwendet die Meldedaten der Infektion der Berechnung zu. Das RKI verfährt so, da in einigen Bundesländern häufig kein Hospitalisierungsdatum vorliegt. Dadurch kann es zu Nachmeldungen kommen und somit zu einer Verzerrung der täglichen Zahlen. Die Bremer Zahlen sind dadurch aktueller.

Durch die Änderung der Verordnung ergeben sich außerdem neue Grenzwerte bei der Einstufung innerhalb des Bremer Stufenmodells. Da die Hospitalisierungsinzidenz inzwischen an mehr als fünf Tagen den Wert von 3 überschritten hat, hat der Senat bereits am Dienstag beschlossen die Warnstufe 2 zu verkünden. Diese gilt seit dem heutigen Donnerstag. Der Magistrat Bremerhaven hat beschlossen, dass die Warnstufe 2 in Bremerhaven ab dem morgigen Freitag gilt.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Hospitalisierungsinzidenz sowie über die jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Warnstufen ist auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu finden: www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/zahlen/corona-fallzahlen-37649.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de