Sie sind hier:

Der Senator für Finanzen

Hundesteuer für 2015 wird fällig

18.12.2014

Das Finanzamt erinnert alle Hundebesitzerinnen und –besitzer in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das kommende Jahr. Bis zum 15. Januar 2015 ist die Steuer in Höhe von 122,64 Euro je Hund zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bei einem vorliegenden Lastschriftmandat wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag abgebucht. In den Fällen, in denen sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat, erhalten Hundebesitzer keinen gesonderten Hundesteuerbescheid.

Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben; die bisherigen (blaufarbiges Achteck) gelten weiter. Nähere Informationen zur Hundesteuer stehen im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/hundesteuer

Wichtiger Hinweis: Immer die Hundesteuernummer angeben – sie steht im Hundesteuerbescheid und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer!

Überweisungen sind nur auf folgende Konten möglich:

Bremer Landesbank:
IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE 22 oder

Sparkasse in Bremen:
IBAN DE68 2905 0101 0001 0906 46, BIC SBREDE 22.