Das Finanzamt Bremen erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das kommende Jahr. Bis zum 15. Januar 2020 ist die Hundesteuer entsprechend dem letzten Hundesteuerbescheid zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Liegt ein Lastschriftmandat vor, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag automatisch abgebucht.
Alle Hunde müssen mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein. Die aktuelle Hundesteuermarke ist rot und vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 gültig.
Bitte beachten: Bei der Überweisung muss die Hundesteuernummer angeben werden. Sie steht im Hundesteuerbescheid oder der Hundesteuernummer-Mitteilung und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer.
Überweisungen sind nur auf folgende Konten möglich:
Bitte beachten Sie die neuen Kontoverbindungen der Finanzkasse!
Nähere Informationen zur Hundesteuer stehen auch im Internet unter:
www.finanzen.bremen.de/info/hundesteuer