Das Finanzamt erinnert alle Hundebesitzerinnen und –besitzer in der Stadt Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das kommende Jahr. Bis zum 15. Januar 2017 ist die Steuer in Höhe von 150 Euro je Hund zu überweisen oder rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Liegt ein Lastschriftmandat vor, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstag automatisch abgebucht. In den Fällen, in denen sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat, erhalten Hundebesitzer keinen gesonderten Hundesteuerbescheid.
Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben; die bisherigen (blaufarbiges Achteck) gelten weiter.
Nähere Informationen zur Hundesteuer stehen auch im Internet unter www.finanzen.bremen.de
Wichtige Hinweise:
Zum 1. Januar 2017 geht die Zuständigkeit für die stadtbremische Hundesteuer vom Finanzamt Bremen-Nord auf das Finanzamt Bremen über. Deshalb werden neue Hundesteuernummern vergeben. Anfang Januar 2017 werden die neuen Hundesteuernummern per Post mitgeteilt. Nach Erhalt der neuen Hundesteuernummern sind diese bei den Überweisungen anzugeben.
Bei der Überweisung immer die Hundesteuernummer angeben. Sie steht im Hundesteuerbescheid oder der Steuernummer-Mitteilung und ist nicht identisch mit der Hundemarkennummer.
Überweisungen sind nur auf folgende Konten möglich
Bremer Landesbank: IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE 22XXX
oder
Sparkasse in Bremen: IBAN DE68 2905 0101 0001 0906 46, BIC SBREDE 22XXX.