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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Impfungen für Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels und in anderen besonders relevanten Positionen

18.05.2021

Im Land Bremen werden bereits seit einigen Wochen Impfungen in der Priorisierungsgruppe III durchgeführt. Teil dieser Gruppe sind unter anderem Personen über 60 Jahren, Beschäftigte in weiterführenden Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem gehören dieser Gruppe Beschäftigte des Lebensmitteleinzelhandels und weitere Beschäftigte in besonders relevanten Positionen in Einrichtungen und Unternehmen an. Dazu zählen unter anderem Beschäftigte der Kritischen Infrastruktur.

Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums definiert verschiedene Beschäftigtengruppen als impfberechtigt mit erhöhter Priorität. Dazu zählen die folgenden Gruppen:

  • Personen, die in besonders relevanter Position bei Einrichtungen / Organisationen des Bundes (z.B. Bundespolizei, Zoll) oder im Bereich der Justiz und Rechtspflege tätig sind.
  • Personen, die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind.
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut.
  • Personen, die in besonders relevanter Position bei Unternehmen / Einrichtungen / Organisationen tätig sind im Bereich:
    -Finanz- und Versicherungswesen,
    -Medien und Kultur
  • Personen, die tätig sind bei einem / in einer:
    -Sicherheitsdienst
    -Tankstelle
  • Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeitsumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, z.B. weil sie auf engem Raum ohne Frischluftzufuhr mit vielen Personen zusammen arbeiten und Abstand halten schwierig oder unmöglich ist.
  • Für die Zugehörigkeit zu Bereichen der Kritischen Infrastruktur gilt die Liste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html.

Um einen Impftermin vereinbaren zu können, ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. Diese Bescheinigung ist auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz abrufbar: www.gesundheit.bremen.de. Die Impfung kann bei der oder dem behandelnden Haus- oder Fachärztin oder –arzt vorgenommen werden. Sollte eine Impfung dort nicht möglich sein, können sich die Impfberechtigten auf einer Warteliste im Impfzentrum registrieren. Diese Warteliste, nur für die genannten Beschäftigungsgruppen, wird ab Mittwoch, 19. Mai, unter https://impfzentrum.bremen.de/ zur Verfügung stehen. Auch für eine Impfung im Impfzentrum ist zwingend die Bescheinigung des Arbeitsgebers erforderlich. Die Impfung im Impfzentrum erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff (derzeit BioNTech oder Moderna). Eine Impfung im Impfzentrum kann jedoch eine Wartezeit von mehreren Wochen mit sich bringen. Auch in den Arztpraxen ist angesichts des Impfstoffmangels mit Wartezeiten zu rechnen.

Für Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel der Stadt Bremen werden Termincodes für Impfungen im Impfzentrum direkt vergeben.

Für Bremerhaven wurden nach einer ersten Abfrage über die Industrie- und Handelskammer Bremerhaven bereits die Impfberechtigungen für die Bereiche Transport und Verkehr, Ernährung, Lebensmittel und Einzelhandel gemeldet. Die gemeldeten Betriebe erhalten die notwendigen Termincodes für die Buchungen von Impfterminen direkt über das Impfzentrum. Das beschriebene Verfahren zum Eintrag auf einer Warteliste mit Arbeitgeberbescheinigung bleibt davon unberührt.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de