Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für behinderungsbedingte Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung. Verschlechtert sich die gesundheitliche Situation, kann es sinnvoll sein, einen Neufeststellungsantrag zu stellen, aber nicht immer ist es nur von Vorteil. Was ist bei einer sogenannten "Neufeststellung" zu beachten und welche Nachteile können sich trotz Verschlechterung ergeben?
Zu diesen Fragen und anderen Fragen des Schwerbehindertenrechts informiert Frank Wallbaum vom Amt für Versorgung und Integration am Donnerstag, 9. Mai um 14:00 Uhr im Pflegestützpunkt Bremen-Vahr, Berliner Freiheit 3. Um vorherige Anmeldung unter Telefon 696242-0 wird gebeten.
Wir bitten die Vertreter der Medien herzlich, den Termin in geeigneter Form anzukündigen.
Nachfragen der Medien bitte an:
Pflegestützpunkt Bremen-Vahr
Telefon: 696242-0