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Der Senator für Inneres und Sport

Innenbehörde geht konsequent gegen Hooligans vor

29.06.2000

Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigt passbeschränkende Maßnahme

Der Senator für Inneres teilt mit:

"Das konsequente Vorgehen der Innenbehörde gegen Hooligans hat sich als überaus wirksam und rechtlich einwandfrei bewährt", erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte. "Um Ausschreitungen am Rande von Sportveranstaltungen tatsächlich zu verhindern, werden wir auch künftig begrenzte Ausreiseverbote erlassen. Wir dulden auch im Ausland keine Chaoten bei Sportveranstaltungen."


Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat die Entscheidung des Stadtamts für passbeschränkende Maßnahmen gegen einen Bremer Hooligan bestätigt. Entscheidend sei nicht, dass A. bisher nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Das OVG hält vielmehr für ausreichend, dass A. sich nicht von der gewalttätigen Hooliganszene fernhält. Die Befürchtungen, deutsche Hooligans könnten sich auch nach dem Ausscheiden der deutschen Mannschaft bei den Europameisterschaften an Auseinandersetzungen beteiligen, sei durchaus begründet.


Das OVG stellt ausdrücklich darauf ab, dass schweren Hooliganausschreitungen nur im Vorfeld begegnet werden könne. Es hob mit dieser Entscheidung eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen auf, das - anders als in anderen Verfahren - die über diesen Hooligan vorliegenden Erkenntnisse als nicht ausreichend angesehen hatte.


"Die Sicherheit der Menschen in einem Veranstaltungsort und die Unterstützung der nationalen Behörden eines anderen Landes hängt auch von unserem konsequenten Vorgehen ab", betont Innensenator Dr. Bernt Schulte. "Außerdem stärkt das strikte Ausreiseverbot von Hooligans während des Zeitraums der EM das Ansehen Deutschlands in Europa."