01.12.1999
Kompromiss der Länder für Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht erreicht
"Sprachkenntnisse sind eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft", betont Innensenator Dr. Bernt Schulte. "Nur wer deutsch sprechen und verstehen kann, ist so weit integriert, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kann."
Hierfür verständigten sich auf Vorschlag des Bremer Innensenators die Innenstaatssekretäre der Länder gestern in Berlin darauf, dass ein deutscher Text verstanden und wiedergegeben werden muss. Außerdem werden diese Anforderungen grundsätzlich auch für Ehepartner gelten. Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen durch die Einbürgerungsbehörde geprüft werden. Sie gelten als nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom erworben, vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg besucht, einen deutschen Hauptschulabschluss (oder gleichwertig) erworben hat, in die zehnte Klasse einer weiterführenden Schule versetzt worden ist oder ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Sonst werden die Einbürgerungsbehörden die Sprachkenntnisse direkt prüfen.
Senator Dr. Bernt Schulte stellt fest: "Hiermit ist auch noch einmal klar gestellt, dass die Einbürgerung nicht am Anfang, sondern am Ende eines Integrationsprozesses steht. Damit die Sprachkenntnisse, soweit sie noch nicht vorhanden sind, auch geeignet erworben werden können, habe ich die Volkshochschule Bremen gebeten, entsprechende Kurse verstärkt anzubieten."
Die Staatssekretäre verständigten sich auch darauf, im Rahmen des Verfahrens eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz zu ermöglichen, damit die Einbürgerung von Verfassungsfeinden und Straftätern ausgeschlossen wird. "Nur wer rechtstreu ist und die deutsche Sprache spricht, kann neuer Staatsbürger werden. Mit diesem Ergebnis sind die Anforderungen klar definiert", erläutert Senator Dr. Bernt Schulte. "Nun sind wir sicher, dass bundesweit einheitliche Kriterien zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft gelten."
Die Staatssekretäre verständigten sich auch auf den Grundsatz der Einstaatigkeit. "Die umstrittene doppelte Staatsbürgerschaft bleibt also die Ausnahme. Grundsätzlich gilt: Wer Deutscher werden will, muss seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben."
Das neue Staatsbürgerschaftsrecht tritt zum 1.1.2000 in Kraft.