Verbotsmaßnahmen gemeinsam von Polizeien in Bremen und Niedersachsen vollzogen
05.06.2013Der Bremer Senator für Inneres und Sport hat heute den Verein Hells Angels verboten. In einer entsprechenden Verfügung der Innenbehörde heißt es, dass "der Zweck und die Tätigkeit des Vereins "Hells Angels MC Bremen" den Strafgesetzen zuwider laufe. Dem Verein "Hells Angels MC Bremen" ist damit jede Tätigkeit untersagt. Es ist verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. Es ist ebenfalls untersagt, "Kennzeichen des Vereins "Hells Angels MC Bremen" für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden können oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden". Dies gilt insbesondere für die Abbildung eines geflügelten Totenkopfes mit dem Schriftzug "Hells Angels" auf Bekleidungsstücken. Das Vermögen des Vereins "Hells Angels MC Bremen" wird beschlagnahmt.
Im Rahmen der Verbotsmaßnahmen hat die Polizei heute in Bremen und Niedersachsen 17 Wohnungen und andere Objekte von zwölf Mitgliedern der Rocker-Gruppierung durchsucht. Es handelte sich um acht Adressen in Bremen, vier in Delmenhorst, drei in Oldenburg und zwei in Neu Wulmstorf. Den Durchsuchungen lagen entsprechende Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Bremen und Niedersachsen zugrunde. An den Maßnahmen waren insgesamt knapp 500 Beamte aus Bremen und Niedersachsen beteiligt. Das Aufsuchen der Wohnungen und Geschäftsräume war notwendig, um die Verbotsurkunden zuzustellen und die in diesem Zusammenhang notwendigen Beschlagnahmungen durchzuführen, da eine zentrale Vereinsräumlichkeit nicht existiert. Im Zuge der Durchsuchungen wurden Schlagwaffen, Stichwaffen, Gas- und Signalwaffen, Pfefferspray, Anabolika, Kutten, Datenträger sowie Bargeld beschlagnahmt.
In der Begründung der Verbotsmaßnahmen wird darauf hingewiesen, dass der Verein im Wesentlichen die Aktivitäten des Vereins "Hells Angels MC Westside" aufgreift, der sich am 7. Juni 2012 nach eigener Erklärung selbst auflöste. Auch dieser Verein war fast ausschließlich im Gebiet des Landes Bremen tätig gewesen. Im Januar 2013 erhielt die Polizei Bremen Kenntnis davon, dass sich eine Vereinigung mit der Bezeichnung "Hells Angels MC Bremen" gegründet hatte. Hinweise darauf, dass der Verein nach den Vorfällen vom 12. April 2013 geschlossen worden sein soll, stehen einem Verbot nicht entgegen. Eine Vielzahl der derzeit bekannten Mitglieder des "Hells Angels MC Bremen" ist bereits seit geraumer Zeit als Straftäter bekannt.
Dem Verein wird vorgeworfen, dass er "vornehmlich eine Gebiets- und Machtentfaltung auf kriminellem Sektor" gegenüber anderen sog. Outlaw Motorcycle Gangs (gängige Abkürzung: OMCG), in Bremen insbesondere gegenüber der verbotenen Organisation "Mongols MC Bremen" verfolge. Als aktuelle Beispiele dieses Konflikts wird auf zwei Auseinandersetzungen in jüngster Zeit verwiesen.
So konnte im Februar dieses Jahres eine Auseinandersetzung im Bereich Ölmühlenstraße/ Innenstadt zwischen den Mitgliedern der "Hells Angels" und den verbotenen "Mongols" nur durch polizeiliches Einschreiten verhindert werden. Im Verlauf der Personen- und Fahrzeugüberprüfung wurden damals eine zugriffsbereite geladene scharfe Schusswaffe (Rückbank) gefunden sowie zwei Reizstoffsprühgeräte, ein Teleskopschlagstock, ein Messer mit ca. 8 cm Klingenlänge, ein Messer mit ca. 19 cm Klingenlänge und ein Funkscanner.
Am 12. April 2013 ereignete sich im Bereich des Rembertikirchwegs in Bremen eine körperliche Auseinandersetzung zwischen Personen, die dem verbotenen Verein "Mongols MC Bremen" und dessen Unterstützerumfeld zuzurechnen sind, sowie Personen, die dem "Hells Angels MC Bremen" angehören oder diesen unterstützen. Etwa 30 - 40 überwiegend schwarz oder dunkel gekleidete Personen befanden sich beim Eintreffen der Polizei in einem Handgemenge. Am Boden lag eine verletzte Person, die durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden war. Diese Person ist ausweislich ihrer Bekleidung sowie weiterer Angaben von Zeugen der Gruppierung „Mongols“ zuzuordnen.
Diese und andere Sachverhalte lassen nach Ansicht der Innenbehörde erkennen, dass auch der Verein "Hells Angels MC Bremen" die bekannten Aktivitäten von Hells Angels-Vereinigungen erfüllt. D. h. die Mitglieder des Vereins schrecken vor gewalttätigen Auseinandersetzungen mit anderen Rockergruppierungen nicht zurück, sondern nehmen diese zielgerichtet an. Dabei nehmen sie auch den Tod oder erhebliche Verletzungen anderer in Kauf. Sie zeigen damit ein Verhalten, das einerseits von äußerster Brutalität gekennzeichnet ist, andererseits aber auch eine deutliche Missachtung jeder staatlichen Ordnung zum Ausdruck bringt.
Angesichts der Vorkommnisse sei ein "weiteres Zuwarten auf weitere Geschehnisse im Hinblick auf die Schwere der begangenen Ereignisse sowie der Brisanz der erfolgten Auseinandersetzung sowie zu befürchtender weiterer Auseinandersetzungen nicht hinnehmbar", so heißt es in der Verbotsbegründung.