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Der Senator für Kultur

Interessenbekundungsverfahren für ein Festival an der Weser 2020 bis 2022

22.11.2018

Der Senator für Kultur beabsichtigt, für die Förderung des derzeit unter dem Namen Breminale stattfindenden Festivals an der Weser ab 2020 ein offenes Interessenbekundungsverfahren unabhängig vom Namen Breminale durchzuführen. Um Interessierten eine mehrjährige Planungssicherheit zu geben, sollen Interessierte ein Konzept für drei Jahre einreichen.

Der Senator für Kultur ruft Akteurinnen und Akteure auf, ihm ihre Konzepte und Ideen für eine dreijährige Durchführung des Festivals für die Jahre 2020 bis 2022 im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens vorzustellen. Der Senator für Kultur wird die Konzepte bewerten und das siegreiche Konzept der Öffentlichkeit vorstellen.

Die Entscheidung über die Förderung wird im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung auf jährlichen Antrag getroffen. Der Antrag ist beim Senator für Kultur zu stellen. Ein Antrag kann auch bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH gestellt werden, die im Rahmen ihres offenen Vergabeverfahrens jedoch frei über die Bewilligung entscheidet (Antragsfrist: 30. April 2019 und entsprechend Folgejahre). Die Mittel werden als Zuwendung bewilligt.

Wesentliche Kriterien der Bewertung durch den Senator für Kultur im Interessenbekundungsverfahren sind:

  1. Ein geeignetes, hinreichend rechtlich abgesichertes umfassendes organisatorisches Konzept, das insbesondere
    • weiterhin auf den bisher von der Breminale in Anspruch genommenen Flächen im Juli eines jeden Jahres eintrittsfrei realisiert werden soll
    • ein aktuellen Anforderungen genügendes Sicherheitskonzept erhalten muss
    • ein aktuellen Anforderungen genügendes Werbe- und Marketingkonzept erhalten muss
    • ein aktuellen Anforderungen genügendes Müllvermeidungs- und -beseitigungskonzept enthalten muss
    • ein plastikarmes und CO2 neutrales Konzept für die Durchführung des Festivals, welches eine kontinuierliche Reduktion des Verbrauches von Plastik und CO2 über die drei Austragungsjahre vorsehen muss
    • ein aktuellen Anforderungen genügendes Lärmschutzkonzept mit Blick auf die Anwohner und die weitere Umgebung enthalten muss
    • ein der Dimension der Veranstaltung gemäßes Toilettenkonzept enthalten muss.
  2. Ein qualitativer Mix aus aktueller Popkultur und Avantgarde. Es werden hochkarätige Musikevents sowie ambitionierte Film-, Literatur-, Performance-, Show- und Talk-Elemente und eine möglichst breite Berücksichtigung und Integration der Bremer Szene erwartet
  3. Ein qualitätsvolles und abwechslungsreiches Kinder- und Familienprogramm an allen Tagen der Veranstaltung
  4. Eine ausdifferenzierte Darstellung nach internationalen und nationalen „Highlights“
  5. Eine ausdifferenzierte Darstellung der Programmpunkte nach Zielgruppen, um ein möglichst breitgefächertes Programm anbieten zu können
  6. Eine hohe Strahlkraft in die Region
  7. Erarbeitung von Neuerungen und Innovationen, Aufgreifen kultureller Entwicklungen
  8. Die Einbindung von Kooperationspartnern, die geeignet sind, das Konzept zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln und es in der bremischen Szene zu verankern
  9. Ein Gastronomiekonzept, das ein diversifiziertes Angebot von Getränken und Speisen beinhalten muss und ein attraktives Sortiment regionaler und biologischer Erzeugnisse enthalten soll.

Einzureichen sind aussagekräftige Unterlagen zu allen diesen Kriterien. Das Konzept muss mit einer soliden Finanzplanung für drei Jahre hinterlegt werden. Die Einbeziehung öffentlicher Mittel in die Finanzplanung soll die bisherige Förderhöhe der Breminale (Senator für Kultur bis zu € 65.000 / Wirtschaftsförderung Bremen bis zu € 60.000) nicht übersteigen.

Die Ideen und Konzepte müssen auf postalischem oder elektronischem Weg bis zum 15. Februar 2019 an Ralf Perplies, Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen oder ralf.perplies@kultur.bremen.de