Am kommenden Dienstag startet in Bremen unter dem Titel „Aware: Arrest Warrant European“ eine dreitägige, internationale Konferenz zum Europäischen Haftbefehl.
Achtung Redaktionen! Interessierte Pressevertreterinnen und -vertreter sind zur Eröffnung der Konferenz am Dienstag, 22. Oktober 2019 um 9 Uhr im Hotel Radisson Blue, Böttcherstraße 2, 28195 Bremen, herzlich eingeladen.
Die Tagung bildet den Auftakt eines zweijährigen, grenzüberschreitenden Projektes, das Justizpraktiker aus mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammenführt.
Initiatoren und Architekten dieses von der EU finanzierten Programms sind die Senatorin für Justiz und Verfassung und der 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen. Dessen Vorsitzender, Dr. Klaus-Dieter Schromek, und sein Stellvertreter, Dr. Ole Böger, leiten das Projekt, das darauf abzielt die internationale Zusammenarbeit bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls weiter zu verbessern.
Zum Hintergrund: Zweck des Europäischen Haftbefehls (EuHB), der 2002 durch den Rat der Europäischen Union beschlossen wurde, ist es, die Überstellung gesuchter Personen, die in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) festgenommen wurden, zu vereinfachen und zu verkürzen: Erlässt eine Justizbehörde eines EU-Mitgliedstaates einen Europäischen Haftbefehl gilt dieser im ganzen EU-Gebiet. Die Rechtsmäßigkeit des Auslieferungsersuchens bedarf dabei im Prinzip keiner gesonderten Überprüfung der ausliefernden Mitgliedsstaaten mehr.
Einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist dieses Verfahren durch den Fall des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont. Aber nicht nur in diesem Fall, sondern auch in anderer Hinsicht wirft die Anwendung des EuHB noch Fragen auf: So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einer Vorlage des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen im Jahr 2016 klargestellt, dass die Gerichte trotz der EuHB-Regelungen prüfen müssen, ob auszuliefernde Personen im Zielstaat einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung gemäß Art. 4 der Charta der Grundrechte der EU unterworfen sein könnten. Dies hat dazu geführt, dass etwa der Auslieferungsverkehr mit Rumänien zusammengebrochen ist. Auch Auslieferungen nach Polen können nach einer weiteren Entscheidung des EuGH nur noch erfolgen, wenn die Gerichte des ausliefernden Staates geprüft haben, ob die Betroffenen dort ein rechtsstaatlich unbedenkliches Verfahren zu erwarten haben. Allerdings ist gegenwärtig noch unklar, wie das in der Praxis zu geschehen hat. Vor diesem schwierigen Hintergrund soll mit dem Projekt „Aware“ versucht werden, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strafrechtspflege und den unabdingbaren Schutz der Menschenrechte der betroffenen Personen voranzubringen.
Service: Für weitere Informationen steht der Leiter des Projektes, Herr Dr. Klaus-Dieter Schromek, vor Ort oder im Vorfeld unter der Rufnummer (0421) 361-4522/4531 zur Verfügung
Ansprechpartner für die Medien: Matthias Koch, Pressesprecher der Senatorin für Justiz und Verfassung, Richtweg 16-22, 28195 Bremen
Tel. +49421/361-10425
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