„Wir stehen hinter der Schuldenbremse, das ist doch gar keine Frage. Sie ist der Rahmen, in dem Bremen über neun Jahre jedes Jahr 300 Mio. Euro Konsolidierungshilfe bekommt, um 2020 ohne neue Schuldenaufnahmen auszukommen. So steht es im Grundgesetz.“ Mit diesen Worten bezog sich Bürgermeister Jens Böhrnsen auf die aktuelle Debatte um die verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse in Bremen. Böhrnsen: „Wir sollten jetzt erst einmal über die Inhalte einer Änderung der bremischen Landesverfassung reden, und im zweiten Schritt darüber, welche Form man wählt - ob ein Volksentscheid der richtige Weg ist.“
Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen sähe mehrere verfassungsrechtliche Themen vor, etwa die Schuldenbremse, die Einnahmesicherungsklausel und die Fragen von Privatisierungen öffentlichen Eigentums. Jens Böhrnsen: „Ich erwarte, dass sich die politisch Beteiligten – auch nach kluger Beratung mit anderen - Gedanken um klare inhaltliche Forderungen und Formulierungen machen.“ Böhrnsen weiter: „Im übrigen hat die Koalition in der Bürgerschaft eine verfassungsändernde Mehrheit. Man muss auch zu seiner Verantwortung stehen.“