Sie sind hier:
  • Justizminister-Konferenz für bessere Vermögensabschöpfung

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizminister-Konferenz für bessere Vermögensabschöpfung

Antrag der Länder Bremen und Niedersachsen findet Mehrheit

06.06.2024

"Ich freue mich außerordentlich über die einhellige Zustimmung der Justizministerinnen und Justizminister zum Antrag Bremens und Niedersachsens, das Recht der Vermögensabschöpfung zu optimieren", so Justizsenatorin Claudia Schilling am Rande der 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hannover und erklärt weiter: "Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Wer auf kriminellem Wege, zum Beispiel durch Drogenhandel, Raub oder Diebstahl an große Geldbeträge, Immobilien oder Luxusgüter kommt, dem müssen wir diese Werte wegnehmen. Es kann nicht sein, dass Täterinnen und Täter zwar verurteilt werden, wir an ihr Vermögen aber nur zum Teil herankommen und sie nach einer verbüßten Strafe weiter in Saus und Braus leben. Wir wollen daher die bestehenden Gesetzeslücken schließen und unnötig komplizierte Regelungen vereinfachen."

Justizsenatorin Claudia Schilling (3. v.l.) im Kreise der Justizministerinnen und Justizminister auf Schloss Herrenhausen in Hannover. Foto: Justizressort Niedersachsen
Justizsenatorin Claudia Schilling (3. v.l.) im Kreise der Justizministerinnen und Justizminister auf Schloss Herrenhausen in Hannover. Foto: Justizressort Niedersachsen

Die von Bremen federführend in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten konkreten Vorschläge für gesetzliche Änderungen sollen nun schnellstmöglich vom Bund umgesetzt werden. Senatorin Schilling: "Wir wissen alle, dass sich auch Kriminelle immer neue Methoden einfallen lassen, um ihr zu Unrecht erworbenes Vermögen zu verstecken und dessen Einziehung zu verhindern. Daher halte ich es für zielführend, die Arbeitsgruppe dazu zu verstetigen, um fortlaufend Gesetzeslücken zu identifizieren und dem Gesetzgeber so praktische Hinweise zu geben, wie man kriminell erlangtes Vermögen besser abschöpfen kann."

Stärkung des wehrhaften Rechtsstaates gegen Verfassungsfeinde beschlossen
Ein weiteres Thema war die Stärkung des wehrhaften Rechtsstaates gegen Verfassungsfeinde. Ausgehend von den Ergebnissen der bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe halten die Justizministerinnen und -minister eine Ergänzung der Artikel 93 und 94 Grundgesetz zur Stärkung der unabhängigen und unparteilichen Stellung des Bundesverfassungsgerichts und zur Wahrung seiner Funktionsfähigkeit für dringend geboten. Hierzu erklärt die Justizsenatorin: "Zentral an dem nun einstimmig gefassten Beschluss ist, dass die Länder in nun dringend notwendigen, gemeinsamen Gesprächen mit dem Bund eine verfassungsrechtliche Verankerung der Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts thematisieren wollen – ebenso soll ein Ausgleichsmechanismus für Wahlblockaden sowie die Anforderung, dass Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, zentraler Diskussionsgegenstand sein. Soll das Bundesverfassungsgericht in seiner Unabhängigkeit gestärkt werden, sind die Länder hier von zentraler Bedeutung. Die Bundesländer und der Bundesrat sind nicht weniger von den Regeln des Bundesverfassungsgerichts betroffen als etwa der Bundestag. Die Bundesländer haben sich als föderale Stütze unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates bewährt. Diese Stärke der Länder gilt es nun zugunsten des Bundesverfassungsgerichts nutzbar zu machen. Ich hoffe, dass die Beratungen auf Bundesebene hier nun entsprechend und rasch voranschreiten."

Klarheit zu Änderungsbedarf bei Massenverfahren im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Die Justizministerkonferenz beschäftigte sich zudem mit dem Abschlussbericht "Massenverfahren im arbeitsgerichtlichen Verfahren effizienter gestalten und Rechtsschutzdefizite beseitigen". Senatorin Claudia Schilling: "Was sperrig klingt, ist doch recht einfach: Das massenhafte Einklagen von gleichgelagerten Ansprüchen im Wege einzelner Verfahren, wie wir es beispielsweise vom Diesel-Skandal kennen, hat stark zugenommen – auch im Arbeitsrecht. Eine Arbeitsgruppe hat nun geprüft, ob es geboten ist, hier zu neuen Regelungen und damit mehr Effizienz zu kommen. Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gelangt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf allein darin besteht, spezielle auf die Arbeitsgerichtsbarkeit zugeschnittene Aussetzungsmöglichkeiten im Fall von anhängigen Parallelverfahren zu eröffnen. Aus einer Vielzahl von parallelen Verfahren sind dann einzelne Verfahren beschleunigt zu führen, während die übrigen zeitlich begrenzt aussetzbar sein sollen. Es ist gut, dass wir hier jetzt Klarheit haben, fundiert über die Thematik beraten worden ist und die Debatte hiermit eine abschließende fachliche Basis findet." Die Justizministerkonferenz bittet mit ihrem nun gefassten Beschluss den Bundesjustiz- und den Bundesarbeitsminister um entsprechende Gesetzesänderungen.

Achtung Redaktionen:
Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: Justizressort Niedersachsen
Foto-Download (jpg, 494.8 KB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de