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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizministerkonferenz folgt Bremer Vorstoß für reformierte Verwaltungsgerichtsverfahren

Mehr Wirtschaftskompetenz und schnellere Verfahren

09.11.2017

Justizsenator Martin Günthner begrüßt den auf Initiative Bremens gefassten Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom heutigen Tage (09.11.2017) zu einer Reform des Verwaltungsprozessrechts.
"Die Justizministerinnen und Justizminister sind dem Vorschlag Bremens gefolgt und haben die Weichen für schnell arbeitende Verwaltungsgerichte auch in Zeiten einer besonderen Belastung mit Asylverfahren gestellt. Dass es uns darüber hinaus gelungen ist, die Wirtschaftskompetenz der Verwaltungsgerichte zu stärken, freut mich besonders", so Justizsenator Martin Günthner.

In dem auf Betreiben Bremens gefassten Beschluss stellen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder fest, dass der Kernbereich des Verwaltungsrechtsschutzes auch angesichts der starken Beanspruchung der Verwaltungsgerichte mit Asylverfahren nicht aus den Augen verloren werden darf. Unter dem Vorsitz unter anderem Bremens soll eine Arbeitsgruppe Regelungsvorschläge formulieren, um den Verwaltungsprozess zu beschleunigen und zugleich die Wirtschafts- und Praxisnähe von Gerichtsentscheidungen zu stärken.

"Wir dürfen den allgemeinen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten beispielsweise bei Bau- und Betriebsgenehmigungen, bei der Zulassung zu einer konkreten Schule oder zu einem bestimmten Studium oder beispielsweise bei Infrastrukturvorhaben trotz der besonderen Belastung der Gerichte mit Asylverfahren nicht vernachlässigen. Der Bürger muss sich auf eine schnelle, praxisnahe und kompetente Justiz verlassen können. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung müssen bundesweit und zeitnah geklärt werden", betont Günthner.

Im Anschluss an die Beschlüsse der Justizministerkonferenz und unter Vorsitz von Bremen und Nordrhein-Westfalen ist beabsichtigt, Vorschläge für eine Reform von Berufung und Revision zu erarbeiten, um den Verwaltungsprozess insgesamt schneller zu einem Abschluss zu bringen. Der Zugang zu den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht soll vereinfacht werden. Spezielle Spruchkörper für Wirtschaftssachen sind eine Möglichkeit, die Wirtschaftskompetenz der Verwaltungsgerichte zu stärken.

"Als Justiz- und Wirtschaftssenator ist es mir ein besonderes Anliegen, dass wir unter Vorsitz Bremens und Nordrhein-Westfalens nicht nur den zügigen Abschluss von Gerichtsverfahren vorantreiben, sondern darüber hinaus auch die Wirtschaftskompetenz und damit Praxisnähe der Verwaltungsgerichte stärken. Spezielle Spruchkörper für Wirtschaftssachen wie beispielsweise immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Großbetrieben scheinen mir hier ein guter Ansatz zu sein", so Günthner.

Hinsichtlich der zur Justizministerkonferenz angemeldeten Reform des Asylprozessrechts zeigt sich Justizsenator Günthner demgegenüber enttäuscht. "Obwohl die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts uns signalisiert haben, dass Berufung, Revision und Beschwerde im Asylverfahren vereinfacht oder überhaupt eröffnet werden müssen, um eine einheitliche Rechtsprechung und schnelle Verfahrensabschlüsse zu ermöglichen, haben die Justizministerkolleginnen und Justizministerkollegen der Unionsparteien das Thema mit einer bloßen Prüfbitte auf die lange Bank geschoben. Die Asylverfahren bedürfen aber jetzt einer Beschleunigung, die Verwaltungsgerichte müssen hier jetzt eine Entlastung erfahren."

Auf Vorschlag unter anderem von Bremen und Niedersachsen stand zur Entscheidung, für Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung, bei denen das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung des Oberverwaltungs- oder Bundesverwaltungsgerichts abweicht, oder bei denen sich eine uneinheitliche Rechtsprechung zu entwickeln droht, zukünftig vereinfacht die Berufung, Revision oder Beschwerde zu eröffnen. Angestrebt war eine bundesweite Vereinheitlichung der Asylrechtsprechung, um hierdurch mehr Rechtssicherheit bei gleichzeitig schnelleren Verfahren gewährleisten zu können.

"Mit der Reform des Verwaltungsprozesses und mit der Stärkung der Wirtschaftskompetenz der Verwaltungsgerichte bringen wir trotz allem ein gutes Gesamtpaket auf den Weg, um eine zügig arbeitende, praxisnahe Verwaltungsgerichtsbarkeit zu stärken", fasst Justizsenator Günthner die Beschlüsse der Justizministerkonferenz zusammen.