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Der Senator für Inneres und Sport

Kein Pferderennen in der Vahr am Karfreitag

Innensenator Mäurer verweist auf das Feiertagsgesetz

25.01.2022

Die Bremer Innenbehörde hat heute den Rennverein unterrichtet, dass am Karfreitag kein Pferderennen wie vom Rennverein geplant stattfinden wird. Diese Entscheidung wurde nach der heutigen Erörterung mit den anderen Senatsmitgliedern getroffen. Es bestand Konsens, dass aufgrund der eindeutigen Rechtslage keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Der Karfreitag ist als sogenannter "stiller Feiertag" vom Gesetzgeber besonders geschützt. Von 6 bis 21 Uhr dürfen keine sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen gewerblicher Art stattfinden. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Bis 2018 war der Renntag an Karfreitag unter Bezug auf die "Traditionsveranstaltung" genehmigt gewesen. Inzwischen sei das Rennen aber seit drei Jahren nicht mehr veranstaltet worden und werde es auch zukünftig nicht mehr geben. Damit entfalle das Argument der "Traditionspflege" am Karfreitag, so Mäurer. Das Innenressort hat heute mit dem Präsidenten des Bremer Rennvereins, Frank Lenk, Kontakt aufgenommen und eine mögliche Verlegung des Rennens thematisiert. Der Rennverein erklärte gegenüber dem Innenressort, das Pferderennen einen Tag später am Ostersamstag veranstalten zu wollen.

Zur Erläuterung:

Gemäß Paragraf 6 b des Bremischen Gesetzes über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage (SaBremR.113-c-1) sind unter anderem am Karfreitag sportliche, turnerische und ähnliche Veranstaltungen gewerblicher Art untersagt.

Gemäß Paragraf 7 dieses Gesetzes ist unter anderem am Karfreitag der Betrieb von Annahmestellen, Verkaufsstellen von Lotterien, Wettvermittlungsstellen, Buchmacherörtlichkeiten, Spielhallen und Spielbanken verboten.

Gemäß Paragraf 11 dieses Gesetzes kann der Senator für Inneres im Einzelfall von den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen und Verboten aus wichtigen Gründen Befreiung erteilen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de