Erleichterungen bei personenstands- und passrechtlichen Angelegenheiten
07.03.2012Um eine Gefährdung von in Bremen und Bremerhaven lebenden syrischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und deren in Syrien lebenden Angehörigen zu vermeiden, verzichten die Ausländerbehörden derzeit darauf, sich Personaldaten von dem Heimatland bestätigen zu lassen. So erhalten die Betroffenen bei geklärter Identität trotz fehlendem Pass eine Aufenthaltserlaubnis. Die von den Betroffenen sonst notwendige Übermittlung von persönlichen Daten an die Botschaft der Arabischen Republik Syrien wird derzeit nicht verlangt. Hintergrund ist, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Daten an den syrischen Sicherheitsdienst weitergegeben werden.
Wer die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserteilung nicht erfüllt, wird in Bremen aber weiterhin geduldet. Es gibt keine Abschiebungen nach Syrien.