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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau | Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Keine Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern: Zwei Bremerhavener Unternehmen ausgezeichnet

10.12.2014

In Berlin sind heute (10. Dezember 2014) die Bremerhavener Unternehmen BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH und bremenports GmbH & Co. KG von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgezeichnet worden. Die Unternehmen haben erfolgreich an einer Prüfung zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern teilgenommen. Neben den Unternehmen aus dem Land Bremen werden außerdem das Umweltbundesamt, die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen sowie die Messe Berlin GmbH ausgezeichnet.

Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, betont in diesem Zusammenhang: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist nicht nur ein gültiges Prinzip, sondern soll auch Realität für Frauen werden, deren Arbeit immer noch deutlich geringer entlohnt wird als die vergleichbare Arbeit von Männern. Um dieses Ziel zu erreichen führt der Bremer Senat ein Modellprojekt mit mittelständischen Unternehmen durch."

Ulrike Hauffe, Landesfrauenbeauftragte, ist überzeugt: "Um die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu verkleinern, muss an unterschiedlichen Stellschrauben gedreht werden. Eine sehr wichtige ist die Lohntransparenz. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich zwei Betriebe im Land Bremen auf den Weg gemacht haben, um zu überprüfen, ob gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird. Wie eine Tätigkeit bewertet wird, darf nicht davon abhängen, ob ein Mann oder eine Frau sie ausübt."

Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer ist in Deutschland rechtlich geboten, die Einhaltung wird jedoch nicht kontrolliert. Nach wie vor erhalten Frauen insgesamt 22 Prozent weniger Gehalt als Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Im Land Bremen sind es sogar 25 Prozent. Wer Lohndiskriminierung erkennen und beseitigen will, braucht effektive Prüfinstrumente. Deshalb wurde das Analyseinstrument Entgeltgleichheits-Check (eg-check.de) entwickelt. Damit können u. a. Arbeitgeber, Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Gleichstellungsbeauftragte prüfen, ob in ihrem Betrieb beide Geschlechter diskriminierungsfrei bezahlt werden oder nicht.

Das Prüfungsinstrument "eg-check" (siehe www.eg-check.de) untersucht auf Basis der geltenden Rechtslage wichtige Vergütungsbestandteile wie Grundgehalt, Leistungs- und Überstundenvergütung sowie Erschwerniszuschläge und zeigt auf, ob eine Diskriminierung besteht oder nicht. Zur Prüfung stehen drei Instrumente zur Verfügung: Statistiken, Diskriminierungs-Checks von Regelungen (z.B. Betriebs- und Dienstvereinbarungen) und Paarvergleiche zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten. Diese Bestandteile können flexibel und in einzelnen Modulen angewendet werden. Der Test zeigt die Ursachen der Ungleichbehandlung und ihr finanzielles Ausmaß auf. Mit einem positiven Prüfergebnis können Unternehmen und Betriebsräte darstellen, dass sie "fair" – also gesetzeskonform und diskriminierungsfrei – vergüten.

Sowohl bei der BIS als auch bei der bremenports GmbH gab es keine Anhaltspunkte für eine Unterbewertung der weiblich besetzten Stellen. Mit ihrer Teilnahme sind die Unternehmen Vorbild für mehr Eigeninitiative zur Gleichbehandlung der Geschlechter beim Arbeitsentgelt.

Die Steuerung des Modellprojekts erfolgte durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen in enger Abstimmung mit der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) und wurde durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass Lohntransparenz – auch in kleineren Unternehmen – mit vertretbarem Aufwand hergestellt werden kann.

Das Modellprojekt hat zum Ziel, die Handlungskompetenz der betrieblichen Akteure so zu stärken, dass sie ihre Entgeltsysteme diskriminierungsfrei ausgestalten können. Lohngerechtigkeit ist nicht nur ein demokratisches und gleichstellungspolitisches Ziel, sie ist auch für Sozialpartner, Tarifparteien und für Unternehmen wichtig. Denn transparente Entgeltsysteme sorgen für tarifliche und betriebliche Rechtssicherheit. Weiterhin steigert Lohngerechtigkeit die Attraktivität von Unternehmen bei der Suche nach den besten Fach- und Führungskräften.

Zwischenergebnisse des Modellprojekts werden im Rahmen des EQUAL-Pay-Day 2015 vorgestellt und diskutiert. Im Jahr 2015 soll das Modellprojekt mit Unternehmen aus der Stadt Bremen fortgesetzt werden.