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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte ab Samstag

17.02.2022

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute (17. Februar 2022) nach den Beschlüssen der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz erste Änderungen der Corona-Verordnung vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft beschlossen. Der Paragraf 7 Absatz 4, der die Kontakte bei privaten Zusammenkünften für geimpfte Personen mit höchstens zehn Personen regelt, wird gestrichen. Voraussichtlich ab Samstag gelten dann im Land Bremen für geimpfte Personen keine Kontaktbeschränkungen mehr bei privaten Feiern und Zusammenkünften. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Am morgigen Freitag (18. Februar 2022) befasst sich der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) der Bremischen Bürgerschaft mit der geplanten Änderung. Nur mit Zustimmung durch den VGO kann die Änderung am Samstag (19. Februar) in Kraft treten.

Auf der kommenden Senatssitzung am 22. Februar werden die weiteren Öffnungsschritte der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz besprochen und die weiteren Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de