Innensenator Ulrich Mäurer: "Wir überwachen aufgrund aktueller Rechtslage"
06.07.2020Im Rahmen einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde Ende April der Bußgeldkatalog angepasst, mit härteren Strafen für Verkehrssünderinnen und Verkehrssünder. Nun versucht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die erst kürzlich verschärften Regelungen zu Fahrverboten wieder zurückzudrehen. Das sorgt für Unsicherheit bei den Ländern, in den Bußgeldstellen und nicht zuletzt bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer stellt klar: "Wir überwachen Verkehrsverstöße auch weiterhin und zwar auf Grundlage der aktuellen Rechtslage. Es gilt bis auf weiteres der am 28. April 2020 in Kraft getretene Bußgeldkatalog." Das betrifft u.a. bußgeldbewährte Abbiegeverstöße, gefährliche Überholmanöver und aufgesetztes Parken.
"Einzig die Verstöße, die einen Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben, werden wir so lange aussetzen, bis über eine bundeseinheitliche Regelung entschieden wird", erklärt Mäurer. Das Bundesverkehrsministerium hatte bis kommenden Freitag Lösungen angekündigt. Am darauffolgenden Montag soll in einer Videoschaltkonferenz mit den Landesverkehrsministerinnen und –ministern das weitere Verfahren beraten werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres
Tel.: (0421) 361-9002
E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de
www.inneres.bremen.de