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Senatskanzlei

„Kinder müssen vor ausbeuterischer Kinderarbeit besser geschützt werden“

Bremen unterstützt Entschließungsantrag von Rheinland Pfalz im Bundesrat

18.05.2010

Produkte, die unter Bedingungen ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, sollen künftig nicht mehr auf den Markt kommen. Nach Überzeugung des Bremer Senats muss es dringend ein Importverbot für Produkte geben, die nachweislich durch Zwangsarbeit von Kindern hergestellt wurden. Deshalb hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einem entsprechenden Entschließungsantrag zur „Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ von Rheinland Pfalz im Bundesrat beizutreten. „ Angesichts der alamierenden Zahlen von weltweiter Kinderarbeit muss dringend der internationale Druck erhöht werden, um Kinder vor den Folgen verbrecherischer Ausbeutung zu schützen“, so Bürgermeister Jens Böhrnsen.

In diesem Antrag wird die Bundesregierung gebeten, sich stärker als bisher international dafür einzusetzen, dass das ILO-Verbot der ausbeuterischen Kinderarbeit aus dem Jahr 1999 weltweit umgesetzt wird und unverzüglich Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet werden. Das Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen hatte die Bundesrepublik im Jahre 2002 ratifiziert. Gleichwohl besteht das Problem der ausbeuterischen Kinderarbeit fort. Nach Schätzungen der ILO arbeiten noch immer etwa 165 Millionen Kinder unter 15 Jahren unter ausbeuterischen Bedingungen, die ihrer Gesundheit schaden. Menschenhändler nutzen die Not armer Familien aus und verkaufen Kinder als billige Arbeitskräfte und Prostituierte.

Anlage:
Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz. Zum öffnen der PDF, klicken Sie hier... (pdf, 9.1 MB)