Bremen schließt sich der Bundesratsinitiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt an, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinderchirurgie aus der bisherigen Vergütungsform für Krankenhäuser herauszunehmen.
Das System der Fallpauschalen ist insbesondere hier aufgrund hoher Qualitäts- und Personalbedarfe ungeeignet. Die voll- und teilstationäre Versorgung von Kindern erfordert überdurchschnittlich viele Ressourcen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Die Pädiatrie ist zudem durch ein großes Leistungsspektrum gekennzeichnet, das zugleich hochspezialisiert ist. Das wird durch das Fallpauschalen-System nicht abgedeckt.
Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge muss es allerdings sein, für Kinder und Jugendliche eine bedarfsgerechte und umfassend pädiatrische und kinderchirurgische Versorgung bereit zu halten.
Senatorin Claudia Bernhard: "Ähnlich wie im Bereich der Psychiatrie sollte es eine differenzierte Vergütungsform geben, die den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird. Daher hoffen wir, dass die Initiative im Bundesrat Erfolg haben wird."
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Lukas Fuhrmann, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de